Hörigkeit
[1] rechtliche Bindung an den vom Grundherrn verliehenen Grund und Boden, mit der die Verpflichtung zu Abgaben und Diensten verbunden ist
[2] bis zur Selbstaufgabe reichende innerliche Bindung an einen Menschen oder eine Sache
dem Unrecht hörig sein
Gott vergilt jedem nach seinen Werken: Den einen, die durch beständiges gutes Werk Herrlichkeit, Ehre und Unvergänglichkeit erstreben, ewiges Leben; den anderen aber aufgrund von Selbstsucht und weil sie der Wahrheit ungehorsam, aber dem Unrecht hörig sind, Zorn und Grimm: Röm 2,7