Auslegung und Bibliographie zur Bibel


Apostelgeschichte (Apg 21,18-26,32)

Apg 25,13-22

Studieren Sie die Bibel! Hier finden Sie einen Einstieg in die wissenschaftliche Auslegung von Bibeltexten mit Literaturangaben.

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Jede Seite enthält eine Übersetzung des jeweiligen Bibeltextes, sowie Beobachtungen (Vorbereitung der Auslegung), Hinweise zu weiterführender Literatur und eine abschließende Literaturübersicht.

Apg 25,13-22

 

 

Übersetzung

 

Apg 25,13-22:13 Nach Ablauf einiger Tage kamen der König Agrippa und Berenike nach Cäsarea, um (dem) Festus ihre Aufwartung zu machen. 14 Als sie etliche Tage dort verbracht hatten, trug (der) Festus dem König den Fall des Paulus vor und sagte: "Ein Mann ist von Felix als Gefangener zurückgelassen worden; 15 seinetwegen wurden, als ich in Jerusalem war, die Hohenpriester und die Ältesten der Juden vorstellig und verlangten seine Verurteilung. 16 Ich antwortete ihnen, dass es bei [den] Römern nicht Sitte sei, einen Menschen preiszugeben, bevor der Angeklagte den Anklägern persönlich gegenübergestellt worden ist und er Gelegenheit bekommen hat, sich gegen die Anklage zu verteidigen. 17 Als sie nun zusammen hierher kamen, vertagte ich [die Sache] nicht weiter, [sondern] setzte mich am nächsten [Tag] auf den Richterstuhl und ließ den Mann vorführen. 18 Als die Ankläger ihn umringten, brachten sie [jedoch] keine Beschuldigung hinsichtlich solcher Verbrechen vor, wie ich sie vermutete, 19 sondern hatten [lediglich] einige Streitfragen ihrer eigenen Religion gegen ihn [ins Feld zu führen]; auch ging es um einen gewissen Jesus, der gestorben ist und von dem (der) Paulus behauptet, er sei am Leben. 20 Da ich mich auf die Untersuchung dieser Dinge nicht verstehe, fragte ich, ob er nach Jerusalem ziehen und sich dort hierüber richten lassen wolle. 21 Weil sich (der) Paulus jedoch darauf berief, bis zur Entscheidung des Augustus in Haft gehalten zu werden, ordnete ich an, ihn in Haft zu halten, bis ich ihn zum Kaiser (hinauf)sende.“ 22 Da [sagte] Agrippa zu (dem) Festus: "Ich möchte den Menschen gerne selbst hören.“ "Morgen“, erwiderte [jener], "sollst du ihn hören.“

 

 

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V. 13

 

Beobachtungen: Mit der Anrufung des Kaisers durch Paulus (vgl. 25,11) war der Prozess vor dem Prokurator Festus (eigentlich: Porcius Festus) abgeschlossen. Nun hätte Festus den gefangenen Paulus sogleich zum Kaiser schicken können, was jedoch nicht geschah. Stattdessen erschienen nun König Agrippa und dessen Schwester Berenike, vor denen der Prozess eine Fortsetzung fand. Warum diese Verzögerung im Ablauf des Geschehens? Bezüglich 25,13-22 ist die Feststellung zu machen, dass Festus selbst das Prozessgeschehen schilderte. Damit erfahren die Leser des Apg die Sichtweise des Festus, womit Fehldeutungen aufgrund der bisherigen Schilderung der Geschehnisse korrigiert oder Präzisierungen bezüglich der Beweggründe für das Reden und Handeln des Festus vorgenommen werden können.

 

Bei dem König Agrippa handelte es sich um König Agrippa II. (eigentlich: Herodes Agrippa II.), den Sohn des Königs Agrippa I. (eigentlich: Herodes Agrippa I.) und Urenkel des Königs Herodes d. Gr.. König Agrippa II. war der letzte Vertreter der herodianischen Dynastie, wobei er jedoch nur über ein kleines Königreich nordöstlich von Judäa herrschte. Agrippa II., dessen römischer Name Marcus Julius Agrippa lautete, war in Rom geboren worden und dort am Hofe des Kaisers Claudius aufgewachsen. Nach dem Tod seines Vaters Agrippa I., der über ganz Palästina, ein Reich von der Ausdehnung desjenigen des Herodes d. Gr. geherrscht hatte, hätte Marcus Julius Agrippa als Günstling des Claudius das Reich seines Vaters übernehmen können. Da er jedoch zu diesem Zeitpunkt erst 17 Jahre alt war und Claudius ihn für zu jung hielt, über ein solch großes Reich zu herrschen, wurde das Königreich Agrippas I. der Herrschaft eines römischen Prokurators unterstellt. Marcus Julius Agrippa erhielt im Jahre 50 n. Chr. von Claudius zunächst nur das kleine, nordöstlich von Judäa gelegene Königreich Chalkis. 53 n. Chr. tauschte Claudius dieses Königreich gegen die bis 39 n. Chr. zur Tetrarchie des Philippus gehörenden Gebiete Gaulanitis, Batanäa und Trachonitis im Nordosten Palästinas um und fügte diesen auch Abilene und Acra hinzu. Dieses Herrschaftsgebiet wurde 56 n. Chr. durch den Kaiser Nero um die galiläischen Städte Tarichäa und Tiberias samt Umland und um die peräische Stadt Julias samt 14 kleinen Dörfern erweitert. Mit der Stadt Jerusalem war Agrippa II. insofern verbunden, als er von Claudius auch die Aufsicht über den dortigen Tempel und das Recht der Einsetzung des Hohenpriesters übertragen bekommen hatte.

 

Berenike ist ein makedonischer Name, der "Siegbringerin“ bedeutet. Die gewöhnliche griechische Form des Namens ist Pherenike, daher auch der Name Veronika. Berenike war die Schwester des Königs Agrippa II. und lebte mit diesem in einer laut Gerüchten inzestuösen Verbindung zusammen. Die beiden anderen Schwestern des Königs waren Mariamne und Drusilla, wobei letztere die Frau des Prokurators Felix war (vgl. Apg 24,24). In späterer Zeit war Berenike die Geliebte des Kaisers Titus.

 

Die Grundbedeutung des Verbs "aspazomai“ ist "begrüßen“. Folglich kamen der König Agrippa II. und Berenike nach Cäsarea, um Festus zu begrüßen. Doch um welche Art Begrüßung handelte es sich? Da der Prokurator Festus erst kurze Zeit im Amt war und der Begrüßung kein privater, sondern ein politischer Grund zugrunde gelegen haben dürfte, ist davon auszugehen, dass es sich um einen Besuch anlässlich des Herrschaftsbeginns des Festus handelte. König Agrippa II. und Berenike machten also dem Prokurator Festus ihre Aufwartung, begrüßten ihn in seinem neuen Amt. Dass König Agrippa II. und Berenike schon so bald zu Festus kamen, lässt sich damit erklären, dass Agrippa II. den Römern nahe stand und deshalb Interesse am neuen Prokurator und seiner Herrschaft zeigte.

 

Weiterführende Literatur: F. M. Gillman 2002, 249-264 legt am Beispiel von Berenike dar, dass Lukas kein Interesse daran habe, auf Einzelheiten polarisierender Frauen wie Herodias, Drusilla oder Berenike einzugehen. Berenike bleibe schweigend im Hintergrund, im Schatten ihres Bruders Agrippa und höre der Auferstehungspredigt des Paulus zu. Diese Darstellung des Verhaltens der Berenike entspreche wohl weniger der historischen Realität als vielmehr den Erwartungen, die Lukas hinsichtlich des Benehmens prominenter Frauen hatte.

 

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V. 14

 

Beobachtungen: Dass sich König Agrippa II. und Berenike bereits etliche Tage bei dem Prokurator Festus in Cäsarea aufgehalten hatten, bevor dieser den beiden den Fall vortrug, lässt darauf schließen, dass sich Festus und seine beiden Besucher gut verstanden. Zumindest dürften die beiden Besucher die der Gepflogenheit entsprechende Mindestaufenthaltsdauer nicht unterschritten haben.

 

Dass Festus den Fall des Paulus dem König Agrippa II. vortrug, mag mit dessen Oberaufsicht über den Tempel und mit dessen Befugnis der Einsetzung des Hohenpriesters zusammenhängen. Festus mag Agrippa II. als die maßgebliche jüdische Instanz angesehen haben, die noch über dem Hohenpriester, den Jerusalemer Ältesten und dem Hohen Rat stand. Festus scheint in Agrippa II. so viel Vertrauen gehabt zu haben, dass er davon ausging, von diesem in irgendeiner Form Unterstützung im Prozess zu erhalten. Wie sich die Unterstützung gestalten sollte, bleibt an dieser Stelle offen. Sicher ist nur, dass Agrippa II. im Prozess kein endgültiges Urteil über Paulus zustand, denn Festus hatte nach Beratung mit dem Beirat zugestimmt, dass Paulus zum Kaiser nach Rom ziehen und sich von diesem richten lassen würde (vgl. 25,12). Vermutlich ging Festus davon aus, dass Agrippa II. den Sachverhalt würde besser bewerten können, weil dieser ein Jude war und als fromm galt. Allerdings stellt sich die Frage, welchen Nutzen die erhoffte bessere Bewertung des Sachverhaltes schließlich für den folgenden Prozess vor dem Kaiser haben würde. Sollte die Stellungnahme des Agrippa II. bei der kaiserlichen Urteilsfindung herangezogen werden?

 

Weiterführende Literatur:

 

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V. 15

 

Beobachtungen: Das Verb "emphanizô“ kann "Anzeige erstatten“ oder "vorstellig werden“ bedeuten. Sicher ist, dass es sich nicht um eine mit einer Anklagerede verbundene Anzeige im engeren Sinn am Gerichtsort bzw. bei der Gerichtsverhandlung handelte. Will man von einer Anzeige sprechen, dann handelte es sich um eine dem Prokurator vorgetragene Klage über den Paulus. Wahrscheinlicher ist allerdings, dass "emphanizô“ hier nicht "Anzeige erstatten“ bedeutet, sondern "vorstellig werden“, womit das persönliche Vorsprechen und das Drängen auf Wiederaufnahme des Verfahrens gemeint sind (vgl. V. 3.5). Paulus war ja wegen eines vorausgegangenen Tumultes vom Prokurator Felix verhaftet worden (vgl. 21,33) und der Hohepriester Hananias hatte mit einigen Ältesten und dem Anwalt Tertullus Paulus bereits bei Felix angezeigt (vgl. 24,1). Es war zu einem Prozess mit Anklagerede und Verteidigungsrede gekommen, doch der Prozess war im Sande verlaufen. Daher war den "Hohenpriestern“ und den Vornehmsten daran gelegen, unmittelbar nach Amtsantritt des neuen Prokurators, Festus (eigentlich: Porcius Festus), bei diesem vorstellig zu werden und die Wiederaufnahme des Verfahrens und die Verlegung des Prozessortes von Cäsarea nach Jerusalem zu bewirken (vgl. 25,2-3). Darauf kam Festus nun dem König Agrippa II. gegenüber zu sprechen. Dass die "Hohenpriester“ und die Vornehmsten der Juden auf Paulus einen Anschlag geplant hatten (vgl. 25,3), wusste Festus nicht.

 

Festus bezeichnete die Vornehmsten der Juden als die "Ältesten der Juden“. Dabei stellt sich die Frage, ob es sich tatsächlich um Mitglieder des Ältestengremiums handelte. Möglich ist auch, dass nur ein Teil der Vornehmsten dem Ältestengremium angehörte, Festus dies jedoch nicht registriert hatte. Ebenfalls kann Festus etwas missverstanden haben, oder er ging davon aus, dass es sich um die Ältesten handelte, ohne sich nach dem wahren Sachverhalt erkundigt zu haben. Und schließlich ist auch möglich, dass Festus der Begriff "Älteste“ im Sinne von "Vornehmste“ benutzte, ohne damit unbedingt Inhaber des Ältestenamtes zu meinen.

 

Laut Festus verlangten die Hohenpriester und die Ältesten der Juden Paulus' Verurteilung. Dies entspricht nicht dem tatsächlichen Geschehen, wie der Verfasser der Apg es schildert. Demnach hatten die Vornehmsten/Ältesten der Juden nur eine Verlagerung des Prozesses von Cäsarea nach Jerusalem gefordert (vgl. 25,3). Das war nicht gleichbedeutend mit einer Verurteilung, weder für die Ankläger noch für Festus. Die Ankläger hatten in Wirklichkeit einen Anschlag auf Paulus geplant, weshalb sie nicht auf eine Verurteilung, sondern auf eine Überstellung des Paulus nach Jerusalem aus gewesen waren. Festus dürfte die Forderung nach einer Überstellung des Paulus nach Jerusalem ebenfalls nicht im Sinne einer sicheren Verurteilung verstanden haben, weil er von der Schuld des Paulus ja nicht überzeugt gewesen war und weitere Informationen benötigt hatte. Selbst die Tatsache, dass er nach der Anhörung der Ankläger und der Verteidigung des Paulus bereit gewesen war, den Anklägern einen Gefallen zu tun und Paulus nach Jerusalem zu überstellen, bedeutet nicht das Einverständnis mit einer Verurteilung, zumal Festus dem Paulus ja zugesichert hatte, dass er selbst ihn in Jerusalem richten werde. Nur Paulus dürfte seine geplante Überstellung nach Jerusalem als sichere Verurteilung bewertet haben, weshalb er ja den Kaiser angerufen hatte (vgl. 25,11). Die Sichtweise des Paulus ist aber im Bericht des Festus unerheblich. Wie lässt sich die Diskrepanz zwischen dem Bericht des Festus und der Erzählung des Verfassers der Apg erklären? Zwei Erklärungen scheinen plausibel zu sein: Zum einen scheint Festus bestrebt gewesen zu sein, sich als einen Vertreter des Rechtsstaates darzustellen, der eine voreilige Verurteilung eines Angeklagten ohne ordentlichen Prozess ablehnte, zum anderen kann die Diskrepanz aber auch auf einen literarischen Bruch hinweisen. In letzterem Fall hätte der Verfasser der Apg in seine Erzählung einen Bericht oder ein Protokoll vom Gespräch des Festus mit seinen beiden Besuchern oder Traditionsgut eingebaut. Weil sich der Inhalt dieses Berichtes, Protokolls oder Traditionsgutes mit etwas Deutungsgeschick mit den Aussagen der Erzählung des Verfassers der Apg in Übereinklang bringen ließ, ließ dieser die kleineren Ungereimtheiten bestehen und passte die Aussagen nicht oder nur unerheblich an.

 

Weiterführende Literatur:

 

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V. 16

 

Beobachtungen: Dass Festus bemüht war, sich als Vertreter des Rechtsstaates darzustellen, geht aus V. 16 deutlich hervor. Die von Festus geäußerte Forderung dürfte dem römischen Recht entsprochen haben. Durch sein Bestehen auf den Erfordernissen eines ordentlichen Prozesses, bei dem die Ankläger wie auch der Angeklagte vor Ort bei dem Prozess anwesend zu sein hatten, nahm Festus unwissentlich die Rolle eines Schutzherrn des Paulus ein.

 

Weiterführende Literatur: B. T. Viviano 2009, 227-238 befasst sich zunächst mit dem von Festus geäußerten ehrenwerten juristischen Grundsatz, keinen Menschen preiszugeben, bevor der Angeklagte den Anklägern persönlich gegenübergestellt worden ist und er Gelegenheit bekommen hat, sich gegen die Anklage zu verteidigen. Gegen dieses Prinzip sei in der Vergangenheit und Gegenwart auf staatlicher und kirchlicher Ebene immer wieder verstoßen worden, weshalb es bis in die Gegenwart von Relevanz sei. Apg 25,1-6 stehe im Einklang mit Röm 13,1-7. Beide Texte seien idealistisch, optimistisch und ironisch, denn sowohl Paulus als auch Lukas sei bewusst, dass gegen das Ideal oft verstoßen werde. Die Intention beider Texte sei belehrend und missionarisch.

 

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V. 17

 

Beobachtungen: Aus V. 5-6 ist zu erschließen, dass die jüdischen Ankläger, die "Bevollmächtigten der Juden“ zwar mit Festus zusammen nach Cäsarea hinabgezogen waren, sie dies jedoch nicht in dessen Tross, sondern in einem kurzen Zeitabstand hinter diesem her. getan hatten. Dementsprechend waren sie auch nicht mit Festus zusammen in Cäsarea angekommen, sondern kurz nach ihm. Das Verb "synerchomai“ ("zusammen kommen“; "zusammenkommen“) ist also vermutlich nur auf die jüdischen Ankläger zu beziehen: diese kamen zusammen in Cäsarea an. Übersetzt man das Verb "synerchomai“ statt mit "zusammen kommen“ mit "zusammenkommen“, dann ist ausgesagt, dass die jüdischen Ankläger in Cäsarea zusammenkamen. Das würde jedoch bedeuten, dass die jüdischen Ankläger nicht zusammen gereist waren, sondern einzeln oder in kleinen Gruppen. Sie wären demnach erst in Cäsarea zusammengekommen. Dies lässt sich jedoch den V. 5-6 nicht entnehmen. Ganz im Gegenteil: Die jüdischen Ankläger hatten sich demnach alle in Jerusalem aufgehalten und waren von dort vermutlich zusammen nach Cäsarea gereist.

 

Die Formulierung "anabolên mêdemian poiêsamenos“ ist wörtlich mit "keinen Aufschub machend“ oder "machte ich keinen Aufschub“ zu übersetzen. Gemeint ist, dass Festus den Prozess nicht aufschob/vertagte, sondern ihn unverzüglich eröffnete, und zwar am nächsten Tag. Die Eröffnung - genau genommen die Wiederaufnahme - erfolgte, indem sich Festus auf den Richterstuhl setzte und Paulus vorführen ließ.

Die zügige (Wieder-)Aufnahme des Prozesses fügte sich in das allgemein zügige Handeln des Festus seit seinem Amtseintritt ein. Die Darstellung des Festus ist in diesem Punkt nicht geschönt, sondern entspricht der Darstellung des Verfassers der Apg (vgl. V. 6).

 

Weiterführende Literatur:

 

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V. 18

 

Beobachtungen: Der Gebrauch der Zeitform Imperfekt ("epheron“ = "sie brachten vor“) macht deutlich, dass die Ankläger die Beschuldigungen, nachdem sie Paulus umringt hatten, über einen gewissen Zeitraum und mit einer gewissen Intensität vorbrachten.

 

Es erstaunt, dass Festus seiner Aussage nach keine derartigen Beschuldigungen zu hören bekommen hatte, wie er sie vermutet hatte. Zwar lässt der Bericht des Verfassers der Apg vom Prozess vor Festus offen, welche Beschuldigungen im Einzelnen geäußert wurden, und spricht nur pauschal von "vielen schweren Beschuldigungen“, doch ist anzunehmen, dass die Beschuldigungen in etwa denjenigen entsprachen, die schon bei dem Prozess vor Felix geäußert worden waren. So war Paulus von dem Anwalt Tertullus als ein Rädelsführer einer jüdischen Sekte dargestellt worden, die Unruhe und Aufruhr stiftet (vgl. 24,5). Diese Unruhe und dieser Aufruhr waren zwar auf die Juden bezogen worden, jedoch war aus den Formulierungen deutlich geworden, dass Felix aus den Beschuldigungen schließen sollte, dass Unruhe und Aufruhr auch auf die nicht-jüdische Bevölkerung überspringen konnten. Insofern hatten die Beschuldigungen durchaus auch einen politischen Charakter, wobei Festus solcherlei Anschuldigungen von politischem Charakter erwartet haben dürfte. Wäre von vornherein klar gewesen, dass es nur um innerjüdische Streitigkeiten ging, hätte Festus sicherlich die jüdischen Ankläger zurückgewiesen und eine Wiederaufnahme des Prozesses in Cäsarea abgelehnt. Er hätte Paulus freigelassen oder dem Hohen Rat und dem Hohepriester für eine Urteilsfindung überstellt.

 

Weiterführende Literatur:

 

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V. 19

 

Beobachtungen: Wie kommt Festus zu der Aussage, dass die Ankläger gegen Paulus lediglich Streitfragen ihrer eigenen Religion ins Feld zu führen gehabt hätten? Sollten die Ankläger vor Festus tatsächlich keine Beschuldigungen von politischem Charakter mehr vorgebracht haben? Das wäre verwunderlich, weil die Juden wussten, dass sich der Prokurator mit innerjüdischen Religionsangelegenheiten nicht befassen würde. Außerdem wäre zu fragen, warum Paulus überhaupt in seiner Verteidigung darauf zu sprechen kam, dass er sich auch gegen den Kaiser in keinster Weise versündigt habe (vgl. 25,8). Durch die Erwähnung einer möglichen Versündigung gegen den Kaiser hätte Paulus schlafende Hunde geweckt. Erst aufgrund der Verteidigung des Paulus und nicht aufgrund der Beschuldigungen der Ankläger wäre Festus auf den Gedanken gekommen, dass Paulus vielleicht doch ein politischer Aufrührer war. Wahrscheinlicher ist, dass Festus entweder handfestere und konkretere Beschuldigungen der Anstachelung zum Aufruhr gegen den Kaiser erwartet hatte, oder dass er durchschaut hatte, dass die Juden politische Beschuldigungen nur vorgeschoben hatten, es tatsächlich jedoch nur um religiöse Streitfragen ging. Da Festus nicht auf die Überzeugungskraft der Begründungen zu sprechen kam, ist unwahrscheinlich, dass zwar Beschuldigungen politischer Art vorgebracht worden waren, Festus diese jedoch als nicht überzeugend angesehen hatte.

 

Das Substantiv "deisidaimonia“ kann sowohl "Frömmigkeit“ als auch "Aberglaube“ bedeuten. Dabei kann es positiv oder negativ gefärbt sein. In V. 19 ist weder eine besonders positive noch eine besonders negative Färbung ersichtlich. Die "deisidaimonia“ ist hier im Lichte des Desinteresses und der Fremdheit zu sehen: Es handelte sich um eine Religion, die Festus weder interessierte noch ihm vertraut war. Und da er sich als Prokurator nicht um Streitfragen dieser für ihn uninteressanten und fremden Religion zu kümmern brauchte, hatte er mit ihr in keiner Hinsicht etwas im Sinn. Insofern ist hier die Übersetzung "Religion“ passend, und zwar im Sinne von "mir gleichgültige und fremde Religion“. Eine solche Bewertung des Judentums verletzte auch nicht die religiösen Gefühle von König Agrippa II. und Berenike, denn die Bewertung des Festus war ja rein subjektiv und disqualifizierte den jüdischen Glauben nicht pauschal als Aberglauben, was verletzend gewesen wäre. Festus war sich wahrscheinlich bewusst, dass Agrippa II. und Berenike dem jüdischen Glauben nicht so distanziert gegenüber standen wie er selbst und dürfte daher seine Worte mit Bedacht gewählt haben.

 

Das Imperfekt "ephasken“ ist genau genommen mit "er behauptete“ zu übersetzen. Dabei ist nicht an eine einmalige Behauptung gedacht, sondern an eine wiederholte. Da Paulus seine Behauptung nicht nur in der Vergangenheit aufgestellt hatte, sondern weiterhin zu ihr stand, ist hier jedoch die Übersetzung "er behauptet“ passender.

 

Dass Festus konkret darauf zu sprechen kommt, dass es auch um einen "gewissen Jesus, der gestorben ist und von dem Paulus behauptet, er sei am Leben“ gegangen sei, dürfte wie folgt zu erklären sein: Zum einen waren Tod und Auferstehung Jesu wohl die zentralsten Inhalte der Verkündigung des Paulus und der wesentliche Streitpunkt zwischen den Juden und Paulus bzw. den Christen. Zum anderen war dieser Inhalt der Verkündigung besonders bemerkenswert und blieb wahrscheinlich schon deswegen besonders gut im Kopf des Heiden Festus haften.

 

Weiterführende Literatur:

 

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V. 20

 

Beobachtungen: Die in V. 20 genannte Begründung für die Frage, ob Paulus nach Jerusalem ziehen und sich dort richten lassen wolle, weicht von der in V. 9 genannten Begründung ab. Gemäß V. 9 wollte Festus den Juden einen Gefallen tun, gemäß V. 20 verstand sich Festus nicht auf die Untersuchung "dieser Dinge“, also der innerjüdischen Streitfragen. Wie sind die beiden verschiedenen Begründungen zu bewerten? Die Begründung in V. 9 stammt vom Verfasser der Apg. Es ist anzunehmen, dass dieser diese Begründung für richtig hielt, denn sie wird als Erläuterung des Verhaltens des Festus beigefügt. Die Begründung V. 20 stammt dagegen aus dem Munde des Festus. Festus mag die wahre, in V. 9 genannte Begründung zwar verschwiegen haben, doch erscheint die Begründung V. 20 angesichts des weiteren Verlaufs der Dinge durchaus plausibel. Beide Begründungen scheinen also einen Teil der Wahrheit wiederzugeben. Angesichts der verbleibenden Spannung bleibt aber daran zu denken, dass ein literarischer Bruch vorliegt, der dadurch entstanden ist, dass der Verfasser der Apg in seine Erzählung einen Bericht oder ein Protokoll vom Gespräch des Festus mit seinen beiden Besuchern oder Traditionsgut eingebaut hat. Die beiden verschiedenen Begründungen könnten deswegen nicht einander angeglichen worden sein, weil der Verfasser der Apg meinte, dass beide Begründungen einen Teil der Wahrheit wiedergäben.

 

Die Grundbedeutung des Verbs "legô“ ist "sagen“, was für die Verbform "elegon“ die Übersetzung "ich sagte“ nahelegt. Gemäß V. 9 handelte es sich bei der in V. 20 wiedergegebenen Aussage um eine Frage. Mit der Frage hatte Festus dem Paulus ein Angebot unterbreitet. Dementsprechend dürfte in V. 20 "elegon“ mit "ich fragte“ im Sinne von "ich bot an“ zu übersetzen sein.

 

Weiterführende Literatur:

 

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V. 21

 

Beobachtungen: In V. 11-12 war das Verb "epikaleomai“ in Verbindung mit "Kaisara“ aufgetaucht, bedeutete also "den Kaiser anrufen“. In V. 21 taucht nun erneut das Verb "epikaeomai“ auf, jedoch diesmal nicht in Verbindung mit "kaisara“. Diesmal liegt also nicht die Bedeutung "den Kaiser anrufen“ vor, sondern die Bedeutung "sich berufen auf“. Die Forderung, auf die sich Paulus berief, wird sogleich genannt: bis zur Entscheidung des Augustus in Haft gehalten zu werden. Da die genannte Forderung letztendlich der Anrufung des Kaisers (= Augustus) entspricht, schwingt beim Verb "epikaleomai“ in V. 21 ebenfalls die Bedeutung "den Kaiser anrufen“ mit.

 

Der Titel "Sebastos“ bedeutet "Erhabener“ und macht bei einer Person deutlich, dass diese der Ehrerbietung würdig ist. Es handelte sich um eine Ehrenbezeichnung, die auf Lateinisch "Augustus“ lautete. Die Ehrenbezeichnung wurde als erstem römischem Herrscher Octavian zuteil, und zwar erhielt er sie im Jahre 27 v. Chr. vom Senat. Sie fand sich auch im Kaisertitel "Imperator Caesar Augustus“, der erstmals von Octavian, dem Kaiser Augustus, verwendet und dann von seinen Nachfolgern übernommen wurde.

 

Die von Paulus geforderte Haft bis zur Entscheidung des Kaisers ist im Sinne eines schonenden Gewahrsams zu verstehen. Während der Haft sollte ausgeschlossen sein, dass Paulus den Juden ausgeliefert und verurteilt wurde. Die Entscheidung über sein Schicksal sollte dem Kaiser zukommen, der jeder Einflussnahme durch die Juden entzogen war.

 

Das Verb "anapempô“ ist genau genommen mit "hinaufsenden“ zu übersetzen. Hier ist das "hinauf“ nicht im geographischen Sinn zu verstehen, da es bei der anstehenden Schiffsreise nicht bergauf gehen würde und Rom nicht im Hügelland, sondern nur nahe diesem im Flachland liegt. Vielmehr handelt es sich um die Entsendung des Paulus zu einer höheren richterlichen Instanz. Vielleicht klingt im "hinauf“ auch die besondere Würde der Stadt Rom als Sitz des Kaisers, der höchsten richterlichen Instanz, an.

 

Weiterführende Literatur:

 

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V. 22

 

Beobachtungen: Bei der Verbform "eboulomên“ ("ich wollte“) handelt es sich um ein Imperfekt. Dieses sagt zum einen aus, dass es sich um einen Wunsch der Vergangenheit handelte, zum anderen, dass er dauerhaft war. Da Agrippa II. den Wunsch bei dem Besuch bei Festus äußerte, war er weiterhin vorhanden und somit auch ein gegenwärtiger Wunsch. Insofern ist in V. 22 statt "ich wollte“ die Übersetzung "ich will“ oder "ich möchte“ zu wählen. Dabei ist die Übersetzung aber wohl nicht im Sinne einer Forderung, sondern im Sinne eines bescheidenen Ausdrucks eines bereits länger bestehenden Wunsches zu verstehen. Agrippa II. wusste, dass es von Festus abhing, ob ihm der Wunsch erfüllt werden würde. Das Imperfekt macht deutlich, dass Agrippa II. bereits vom Fall Paulus gehört hatte.

 

Weiterführende Literatur:

 

 

Literaturübersicht

 

Gillman, Florence Morgan; Berenice as Paul’s Witness to the Resurrection (Acts 25-26), R. Bieringer et al. [eds.], Resurrection in the New Testament (BETL 165), FS J. Lambrecht, Leuven 2002, 249-264

Viviano, Benedict Thomas; The Christian and the State in Acts and Paul (Acts 25,16 and Rom 13,1-7): Roman Fairness Revisited, in: D. Marguerat [ed.], Reception of Paulinism in Acts. Réception du paulinisme dans les Actes des apôtres (BETL 229), Leuven 2009, 227-238

 

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