Auslegung und Bibliographie zur Bibel


Apostelgeschichte (Apg 21,18-26,32)

Apg 25,23-27

Studieren Sie die Bibel! Hier finden Sie einen Einstieg in die wissenschaftliche Auslegung von Bibeltexten mit Literaturangaben.

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Jede Seite enthält eine Übersetzung des jeweiligen Bibeltextes, sowie Beobachtungen (Vorbereitung der Auslegung), Hinweise zu weiterführender Literatur und eine abschließende Literaturübersicht.

Apg 25,23-27

 

 

Übersetzung

 

Apg 25,23-27:23 Am folgenden Tag nun kamen (der) Agrippa und (die) Berenike mit großem Pomp und betraten den Audienzsaal in Begleitung von Tribunen und Würdenträgern der Stadt, und auf einen Befehl des Festus hin wurde (der) Paulus vorgeführt. 24 Und (der) Festus sprach: "König Agrippa und all ihr Männer, die ihr hier bei uns seid! [Da] seht ihr den, um dessentwillen mich die ganze Menge der Juden - in Jerusalem und auch hier − bestürmt hat, indem sie schrien, er dürfe nicht länger leben. 25 Ich habe jedoch festgestellt, dass er nichts getan hat, was den Tod verdient. Da dieser aber selbst den Augustus angerufen hat, habe ich den Beschluss gefasst, [ihn] hinzuschicken. 26 [Allerdings] weiß ich dem Herrn über ihn nichts Genaues zu schreiben. Deshalb habe ich ihn euch, besonders aber dir, König Agrippa, vorführen lassen, damit ich nach erfolgtem Verhör weiß, was ich schreiben soll. 27 Es erscheint mir nämlich widersinnig, einen Gefangenen zu schicken, ohne die gegen ihn erhobenen Klagen anzugeben.“

 

 

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V. 23

 

Beobachtungen: Nachdem der Prokurator Festus dem König Agrippa II. den Fall des Paulus vorgetragen hatte, hatte Agrippa II. den Wunsch geäußert, den Menschen Paulus selbst zu hören. Diesen Wunsch erfüllte ihm Festus, jedoch nicht sofort, sondern am folgenden Tag. V. 23 lässt erkennen, dass zunächst noch einige Vorbereitungen zu treffen waren. Diese Vorbereitungen lassen sich nur so erklären, dass dem Fall Paulus eine ganz besondere Bedeutung beigemessen wurde.

 

Das Substantiv "phantasia“ bedeutet "prunkvolle Erscheinung“, wobei unklar ist, was die "prunkvolle Erscheinung“ ausmachte. Es ist sowohl an Schmuck und kostbare Kleidung als auch an Begleitung durch einen großen Hofstaat zu denken. Alle diese Aspekte sind in der Übersetzung "mit großem Pomp“ enthalten.

 

Bei dem "chiliarchos“ handelte es sich um Befehlshaber der römischen Armee. Der Begriff "chiliarchos“ ("Tribun“) ist genau genommen mit "Tausendschaftsführer“ zu übersetzen. Der "chiliarchos“ befehligte also eine Tausendschaft, wobei als eine solche Tausendschaft die Kohorte angesehen wurde, auch wenn diese nicht ganz 1000 Soldaten umfasste. Zehn Kohorten bildeten eine Legion.

In V. 23 ist von einer Mehrzahl Tribunen die Rede, wobei unklar ist, um welche Anzahl es sich genau handelte. Da in Cäsarea fünf Kohorten stationiert waren (vgl. Ios. Ant. 19,9,2 § 365; Ios. Bell. 3,4,2 § 66), ist am ehesten an fünf Tribunen zu denken.

 

Die Angehörigen des königlichen Hofstaats dürften nicht, oder höchstens in Ausnahmefällen, aus Cäsarea gestammt haben. Insofern waren sie schon aufgrund ihrer Herkunft von den "Würdenträgern der Stadt“ − gemeint dürfte die Stadt Cäsarea sein − unterschieden. Da sie schon "am folgenden Tag“ in Cäsarea anwesend waren, müssen sie die Strecke von ihrem Aufenthaltsort nach Cäsarea binnen eines Tages (und evtl. einer Nacht) zurückgelegt haben. Doch von woher mögen sie gekommen sein? Am ehesten ist an einen im Herrschaftsgebiet des Agrippa II. liegenden Aufenthalts- und Startort zu denken. Allerdings lag dieses Herrschaftsgebiet fast vollständig nordöstlich und östlich des Sees Gennesaret, von wo aus Cäsarea kaum binnen eines Tages (und evtl. einer Nacht) erreicht werden konnte. Wenn sie also vom Herrschaftsgebiet des Agrippa II. kamen, dürften sie am ehesten von den am See Gennesaret gelegenen Orten Tarichäa oder Tiberias angereist sein, aber auch von dort aus dürfte es nach Cäsarea ein Gewaltmarsch gewesen sein. So ist daran zu denken, dass sich die Angehörigen des Hofstaats, sofern sie tatsächlich zum "Pomp“ gehörten, schon in der Nähe des in Cäsarea verweilenden Königspaars aufhielten, vielleicht ebenfalls in Cäsarea.

 

Um welche "Würdenträger der Stadt“ es sich handelte, bleibt offen. Am ehesten ist an Personen zu denken, die in Cäsarea ein städtisches Amt bekleideten, und/oder an Personen, die aufgrund ihrer vornehmen Abstammung und/oder besonderen Wohltaten für die Stadt ein besonderes Ansehen genossen. Vermutlich war der Verfasser weniger an dem Grund für das Ansehen der Würdenträger interessiert, als vielmehr an der Tatsache, dass sie ein besonderes Ansehen genossen. Durch die Anwesenheit solch ehrwürdiger Personen bei dem Prozess kam auch dem Fall des Paulus und insbesondere dem von Paulus verkündigten Evangelium besondere Bedeutung zu. Dass sich die hochrangigen Persönlichkeiten erst zur abschließenden Verteidigungsrede (vgl. 26,2-23) des Paulus versammelten, stellt ganz konkret auch die Bedeutung dieser bevorstehenden Rede heraus. Geht man davon aus, dass dem Verfasser der Apg nicht in erster Linie daran gelegen war, historische Fakten zu erzählen, dürfte hier die literarische Absicht deutlich werden, der abschließenden Verteidigungsrede des Paulus einen würdigen Rahmen zu geben.

 

Es bleibt offen, um was für einen Saal es sich bei dem "akroatêrion“ ("Audienzsaal/Gerichtssaal“) genau handelte. Aus dem bestimmten Artikel geht nur hervor, dass es sich um einen ganz bestimmten Saal für Versammlungen der anberaumten Art handelte. Eine Erklärung des Begriffs scheint der Verfasser der Apg nicht für nötig erachtet zu haben, woraus zu schließen ist, dass er den Lesern der Apg bekannt war und von ihnen gedeutet werden konnte. Geht man davon aus, dass die Versammlung in dem Saal stattfand, in dem Festus den Prozess eröffnet bzw. wieder aufgenommen hatte, dann dürfte sich in dem Saal ein Richterstuhl (bêma) befunden haben, denn auf diesem hatte Festus den Prozess des Paulus eröffnet bzw. wieder aufgenommen (vgl. 25,6). Im Gegensatz zur Eröffnung bzw. Wiederaufnahme des Prozesses wird in 25,23-27 allerdings kein Richterstuhl (bêma) erwähnt. Entweder sah der Verfasser der Apg keine Notwendigkeit mehr, diesen Richterstuhl zu erwähnen, weil er ihn bereits erwähnt hatte, oder es ist ein Wechsel des Saals anzunehmen, wobei allerdings ein Saalwechsel nicht ausdrücklich ausgesagt wird. Es ist unklar, ob der Saal nur Gerichtsverhandlungen diente. Sollte dies der Fall sein, dann wäre die Übersetzung "Gerichtssaal“ passend. Geht man davon aus, dass der Saal nicht nur Gerichtsverhandlungen diente, sondern auch allgemein dem Empfang von Gästen oder Untertanen, ist eher die Übersetzung "Audienzsaal“ zu wählen. Für die Übersetzung "Audienzsaal“ spricht, dass mit der Anrufung des Kaisers seitens des Paulus, der Festus nach Beratung mit seinem Beirat zugestimmt hatte (vgl. 25,12), die Verhandlung vor Festus eigentlich abgeschlossen war. Die neuerliche Verhandlung war demnach keine Verhandlung im eigentlichen Sinne mehr, sondern eine Vorführung (laut V. 26 ein Verhör) des Paulus vor König Agrippa II. und darüber hinaus auch vor alle ihn begleitenden Personen. Auch bei dieser Vorführung kann sich Festus auf ein "bêma“ gesetzt haben, wobei es sich in diesem Fall nicht speziell um einen Richterstuhl, sondern um einen Amtssessel gehandelt hätte.

 

Weiterführende Literatur: F. Crouch 1996, 333-342 befasst sich mit rhetorischen Aspekten der paulinischen Verteidigungsrede. Dabei merkt er an, dass die Rede Bestandteil eines sich lang hinziehenden Prozesses sei. Dabei sei Paulus auch nach der Anrufung des Kaisers (vgl. 25,12) zwar weiterhin ein Gefangener, jedoch gehöre die Verteidigungsrede nun nicht mehr zum Prozess im eigentlichen Sinne, sondern sei eine inoffizielle Anhörung zu Zwecken der Information. Paulus sehe sich der Schwierigkeit gegenüber, eine ausschließlich aus Fremden bestehende Zuhörerschaft überzeugen zu müssen.

 

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V. 24

 

Beobachtungen: Das Verb "phêsin“ ist ein Präsens und daher wörtlich mit "er sagt/spricht“ zu übersetzen. Hier dürfte jedoch ein historisches Präsens vorliegen, das im Altgriechischen benutzt wird, wenn etwas in der Vergangenheit Geschehenes besonders lebhaft erzählt wird. Das historische Präsens kann wie eine Vergangenheitsform übersetzt werden, womit die Übersetzung "er sagte/sprach“ lauten kann.

 

Die Aussage des Festus, dass ihn die ganze Menge der Juden - in Jerusalem und auch in Cäsarea − bestürmt habe, indem sie schrien, Paulus dürfe nicht länger leben, verallgemeinerte und dramatisierte das tatsächliche Geschehen. Gemäß Apg 25,2 waren in Jerusalem die Hohenpriester und die Vornehmsten der Juden, gemäß 25,15 die Hohenpriester und die Ältesten der Juden bei ihm gegen Paulus vorstellig geworden; und gemäß 25,7 hatten Paulus in Cäsarea die von Jerusalem herabgekommenen Juden umringt. Festus hatte es also in keinem Fall mit der "ganzen Menge der Juden“ zu tun gehabt, sondern immer nur mit den Führungsschichten der Juden oder mit einer Delegation. Auch war in keinem Fall geschrien worden, Paulus dürfe nicht länger leben. Tatsächlich hatte dies sinngemäß die aufgebrachte jüdische Menge auf dem Tempelgelände als Reaktion auf die Verteidigungsrede des Paulus gerufen (vgl. 22,22). Bei diesem Tumult war Festus aber nicht anwesend gewesen, wie er überhaupt zu diesem Zeitpunkt auch noch kein Prokurator von Judäa war. Wie lassen sich die Verallgemeinerung und die Dramatisierung aus dem Munde des Festus erklären? Festus mag die verschiedenen Führungspersönlichkeiten und Mitglieder der Delegation zusammengenommen als "die ganze Menge der Juden“ angesehen haben, handelte es sich doch um die Repräsentanten des gesamten jüdischen Volkes. Es ist nicht ausgeschlossen, dass seitens dieser Repräsentanten des gesamten jüdischen Volkes geäußert worden war, Paulus dürfe nicht länger leben, dies jedoch in der Apg nicht erwähnt wird. Letzteres ist allerdings unwahrscheinlich, weil eine solche Aggression vom Verfasser der Apg sicherlich nicht ausgelassen wurde. Zumindest bezüglich der aggressiven Äußerung ist also eine offenkundige Ungereimtheit, eine Übertreibung festzustellen. Aber wieso sollte Festus übertrieben haben? Es ist nicht zu erkennen, dass Festus die Ankläger oder Paulus in ein schlechtes Licht stellen wollte, also parteiisch war. Ganz im Gegenteil: Festus machte deutlich, dass er sich in der Untersuchung des Falles nicht verstand (vgl. V. 20). Insofern ist auch nicht anzunehmen, dass Festus durch Verallgemeinerung und Übertreibung den Fall besonders dramatisch darstellen und so dessen Bedeutung herausstellen wollte. Ein solches Interesse dürfte eher der Verfasser der Apg gehabt haben, denn eine möglichst dramatische Darstellung der Bedrohung trug ebenso wie die Erwähnung des "Pompes“ dazu bei, dass Paulus als eine Persönlichkeit von höchstem Interesse und seine Verkündigung als von besonderer Wichtigkeit erschienen. Die Festus in den Mund gelegten Worte dürften also im Dienste des literarischen Gestaltungswillens und der theologischen Aussageabsicht des Verfassers der Apg stehen.

 

Weiterführende Literatur:

 

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V. 25

 

Beobachtungen: Der Titel "Sebastos“ bedeutet "Erhabener“ und macht bei einer Person deutlich, dass diese der Ehrerbietung würdig ist. Es handelte sich um eine Ehrenbezeichnung, die auf Lateinisch "Augustus“ lautete. Die Ehrenbezeichnung wurde als erstem römischem Herrscher Octavian zuteil, und zwar erhielt er sie im Jahre 27 v. Chr. vom Senat. Sie fand sich auch im Kaisertitel "Imperator Caesar Augustus“, der erstmals von Octavian, dem Kaiser Augustus, verwendet und dann von seinen Nachfolgern übernommen wurde.

 

Mit der Betonung der Tatsache, dass Paulus selbst den Augustus angerufen habe, stahl sich Festus aus der Verantwortung. Dabei verschwieg er, dass Paulus den Augustus/Kaiser deshalb angerufen hatte, weil zu befürchten war, dass Festus ihn an die Juden ausliefern würde (vgl. 25,9-11). Eigentlich war es seine Aufgabe, als Prokurator für einen fairen Prozessablauf zu sorgen und ein gerechtes Urteil zu sprechen. Dieser Aufgabe war Festus nicht nachgekommen.

 

Weiterführende Literatur:

 

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V. 26

 

Beobachtungen: Der Titel "Herr“ gibt ein Herrschaftsverhältnis an: Der "Herr“ übt gemäß dem antiken Klientelverhältnis Macht über seine Untergebenen (= Klienten) aus, ist zugleich aber deren Schutzherr. Die Untergebenen wiederum sind dem "Herrn“ dafür zum Dienst verpflichtet. Als oberstem Herrscher kam der Titel "Herr“ im Römischen Reich an erster Stelle dem Kaiser zu, wobei ihn die beiden Kaiser Augustus und Tiberius, die sich, noch in der republikanischen Tradition stehend, als "Erster (princeps) unter Gleichen“ verstanden, zurückwiesen. Die Nachfolger akzeptierten den Titel "Herr“, den Festus ganz selbstverständlich im Hinblick auf den Kaiser Nero (Regierungszeit 54-68 n. Chr.) verwendete, dann aber. Mit dem sich verstärkenden Kaiserkult kam dem Begriff "Herr“ auch zunehmend religiöse Bedeutung zu. Auf diesem Hintergrund wird verständlich, dass es sowohl politisch als auch religiös brisant war, dass die Christen Jesus als ihren "Herrn“ bezeichneten.

 

Gemäß 25,22 ließ Festus den Paulus dem König Agrippa II. aufgrund dessen Wunsches vorführen. Demnach wäre die Initiative vom König ausgegangen. Dabei war der Grund für den Wunsch des Königs offen geblieben. V. 26 lässt dagegen die Vorführung des Paulus auf die Initiative des Festus zurückgehen und nennt den Grund für die Vorführung: Festus fehlten Informationen für das Begleitschreiben an den Kaiser.

 

Das Verb "proagô“ bedeutet "vorführen“, und zwar in einem juristischen Sinn. Dabei erfolgte die Vorführung des Paulus nicht vor einen Richter, denn nach der Anrufung des Kaisers war der Kaiser der Richter. Vielmehr erfolgte die Vorführung des Paulus vor Agrippa II., die Tribunen und die Würdenträger der Stadt Cäsarea sowie vermutlich auch − ihre Anwesenheit vorausgesetzt − vor die Angehörigen des Hofstaates des Agrippa II. Da sich Festus jedoch nicht von allen Anwesenden gleichermaßen Informationen für sein Begleitschreiben erhoffte und es König Agrippa II. war, der sich die Vorführung des Paulus gewünscht hatte, stellte Festus König Agrippa II. heraus. Die Herausstellung war auch deswegen angemessen, weil dem König die größte Würde unter den Anwesenden zukam.

Der Aorist "proêgagon“ ("ich habe vorführen lassen“) bezieht sich auf das bereits erfolgte Herbeiholen des Paulus, konkret auf die Verbform "êchthê“ ("er ließ herbeiholen“) in V. 23.

 

Weiterführende Literatur:

 

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V. 27

 

Beobachtungen: Das bei der Überstellung des Paulus an den Kaiser mitzugebende Begleitschreiben sollte die gegen den Gefangenen erhobenen Klagen enthalten. Die Aufzählung der Klagen dürfte den Zweck gehabt haben, den Kaiser über den Gefangenen und die diesem zur Last gelegten Vergehen zu informieren. Es musste deutlich gemacht werden, weshalb man den Gefangenen angeklagt hatte. Ohne die sorgfältige Auflistung der erhobenen Klagen wäre eine Überstellung an den Kaiser unsinnig gewesen. Dementsprechend war ein Begleitschreiben wohl auch gesetzlich vorgeschrieben.

 

Weiterführende Literatur:

 

 

Literaturübersicht

 

Crouch, Frank; The Persuasive Moment: Rhetorical Resolutions in Paul’s Defense before Agrippa, SBL.SPS 35 (1996), 333-342

 

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