Auslegung und Bibliographie zur Bibel


Apostelgeschichte (Apg 21,18-26,32)

Apg 26,30-32

Studieren Sie die Bibel! Hier finden Sie einen Einstieg in die wissenschaftliche Auslegung von Bibeltexten mit Literaturangaben.

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Jede Seite enthält eine Übersetzung des jeweiligen Bibeltextes, sowie Beobachtungen (Vorbereitung der Auslegung), Hinweise zu weiterführender Literatur und eine abschließende Literaturübersicht.

Apg 26,30-32

 

 

Übersetzung

 

Apg 26,30-32:30 Da erhob sich der König, auch der Prokurator sowie Berenike und [alle], die bei ihnen gesessen hatten. 31 Nachdem sie sich zurückgezogen hatten, redeten sie miteinander und sagten: "Dieser Mensch tut nichts, was Tod oder Haft verdient.“ 32 Agrippa aber sagte zu (dem) Festus: "Dieser Mensch könnte freigelassen werden, wenn er nicht [den] Kaiser angerufen hätte.“

 

 

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V. 30

 

Beobachtungen: Im Zentrum des Geschehens stand der König − gemeint ist König Agrippa II. -, dem an erster Stelle die Verteidigungsrede des Paulus galt. Daher heißt es auch "erhob“ ("anestê“) statt "erhoben“. Es wird also geschildert, was der König tat. Das Handeln des Prokurators, der Königsschwester Berenike und derjenigen, die bei ihnen gesessen hatten, richtete sich an dem Handeln des Königs aus.

Im Gegensatz zum lauten Zwischenruf des Prokurators Festus setzte das Erheben des Königs Agrippa II. dem Reden des Paulus ein Ende. Dass sich der König erhob, macht deutlich, dass er alle benötigten Informationen zur Sachlage erhalten hatte und die Situation nun bewerten konnte.

 

Eine Textvariante verbindet V. 30 stärker mit der Erwiderung des Paulus auf den Zwischenruf des Festus (vgl. 26,24-29), indem sie V. 30 wie folgt einleitet: "Und als er (= Paulus) dies (= die Erwiderung) gesagt hatte, erhob sich der König…“.

 

Wenn sich der König erhob, und mit ihm auch Festus, Berenike und die bei ihnen sitzenden Personen erhoben haben, bedeutet das, dass er während der Verteidigungsrede des Paulus gesessen oder gelegen hatte und auch Festus, Berenike und die bei ihnen sitzenden Personen gesessen oder gelegen hatten. Worauf der König gesessen oder gelegen haben könnte, bleibt offen. Am ehesten ist an einen Thron zu denken, jedoch spricht gegen einen solchen, dass sich der König nicht in seinen eigenen Gemächern befand, sondern im Amtssitz des Prokurators. Entweder hatte er seinen Thron dorthin bringen lassen oder ihm war in Cäsarea ein Thron oder thronähnlicher Stuhl zur Verfügung gestellt worden. Der Prokurator Festus dürfte am ehesten auf einem Amts- oder Richtersessel gesessen haben, denn die Versammlung hatte in einem Audienz- oder Gerichtssaal stattgefunden.

 

Gemäß 25,23 waren bei der Verteidigungsrede des Paulus im Audienzsaal/Gerichtssaal der Prokurator Festus, der König Agrippa II., Berenike und Tribunen und Würdenträger der Stadt zugegen. Sofern der in 25,23 erwähnte "Pomp“ Angehörige des Hofstaates des Königs einschloss, waren auch diese zugegen. Weil die Angehörigen des Hofstaates, die Tribunen und die Würdenträger der Stadt den Audienzsaal/Gerichtssaal zusammen mit Agrippa II. und Berenike betreten hatten, dürften sie bei den beiden gesessen bzw. gelegen haben. Weil vermutlich auch der Prokurator nicht weit von dem König und seiner Schwester entfernt gesessen hatte, dürften die Angehörigen des Hofstaates, die Tribunen und die Würdenträger der Stadt auch bei dem Prokurator gesessen bzw. gelegen haben.

 

Weiterführende Literatur:

 

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V. 31

 

Beobachtungen: Bei dem Partizip "anachôrêsantes“ ("sich zurückgezogen habend“) handelt es sich um einen Aorist, der Vorzeitigkeit anzeigt. Das Zurückziehen ging also dem Reden voraus, weshalb die Unterredung nicht beim Zurückziehen bzw. beim Verlassen des Audienzsaales/Gerichtssaales erfolgte, sondern erst nach dem Zurückziehen bzw. Verlassen des Audienzsaales bzw. Gerichtssaales.

Wohin "sie“ sich zurückzogen, wird nicht gesagt. Anzunehmen ist allerdings, dass "sie“ den Versammlungsraum verlassen haben. Vermutlich fand die Unterredung in einem anderen Raum statt.

 

Fraglich ist, wer mit "sie“ gemeint ist. Am ehesten ist anzunehmen, dass alle unmittelbar zuvor genannten Personen gemeint sind, also der König, der Prokurator sowie Berenike und alle, die bei ihnen gesessen hatten. Die Gruppe derjenigen, "die bei ihnen gesessen hatten“ hat allerdings vielleicht nicht nur Tribunen und Würdenträger der Stadt umfasst, sondern auch Angehörige des Hofstaates des Agrippa. Diese waren vermutlich keine Amtsträger, sondern dem König Untergebene. Es stellt sich somit die Frage, ob sich tatsächlich herrschende Personen wie der Prokurator und der König mit rangniedrigeren Amtsträgern wie den Tribunen oder den Würdenträgern der Stadt und sogar Untergebenen auf Augenhöhe unterredet haben. Möglich ist auch, dass "sie“ nur den König und den Prokurator, also die beiden Personen des höchsten Rangs, umfasst, wobei darüber hinaus auch die namentlich genannte Berenike eingeschlossen sein könnte.

 

Das bei der gemeinsamen Unterredung Gesagte entspricht dem bereits vor der Verteidigungsrede vom Prokurator Geäußerten, nämlich dass Paulus nichts getan hat, was den Tod verdient (vgl. 25,25). Dabei wird aber zusätzlich ausgeschlossen, dass Paulus für sein Tun Haft verdient haben könnte. Dies bedeutet die Bekundung der Unschuld des Paulus, denn es ist wohl kaum daran gedacht, dass Paulus etwas getan haben könnte, was eine geringfügige Strafe wie eine Geldstrafe verdient.

Auch der Tribun Claudius Lysias sah keine Anklage gegen Paulus vorliegen, auf die Tod oder Gefängnis stand (vgl. 23,29). Auch Claudius Lysias war also von der Unschuld des Paulus außerhalb von Fragen des jüdischen Religionsgesetzes überzeugt. Alles in allem wurde also dreimal die Unschuld des Paulus bezeugt (in 25,25 eingeschränkt), beim dritten Mal auch von einem Vertreter der herodianischen Dynastie, nämlich von König Agrippa II. Es liegt also eine Parallele zu Jesus vor, dessen Unschuld dreimal von dem Prokurator (oder: Präfekt) Pontius Pilatus bezeugt worden war (vgl. Lk 23,4.14.22), beim zweiten Mal indirekt auch vom Tetrarchen Herodes Antipas (vgl. Lk 23,15).

 

Die Feststellung der Unschuld des Paulus in Apg 26,31 bezieht sich − anders als 23,29 und 25,25 − nicht nur auf das vergangene Verhalten, sondern auf das Verhalten des Paulus allgemein: Dieser Mensch tut - gemeint ist vermutlich: tut grundsätzlich - nichts, was Tod oder Haft verdient.

 

Der griechische Begriff "anthrôpos“ kann sowohl mit "Mensch“ als auch mit "Mann“ übersetzt werden. Da Paulus sowohl ein Mensch als auch ein Mann war, sind in V. 31 beide Übersetzungen möglich.

 

Weiterführende Literatur: F. Crouch 1996, 333-342 befasst sich mit der Form, der rhetorischen Dynamik und dem Überzeugungspotenzial der paulinischen Verteidigungsrede. Zu 26,30-32: Agrippa und die anderen Anwesenden erklärten schließlich zwar die Unschuld des Paulus, doch stelle sich die Frage, inwieweit sie die Botschaft der Rede akzeptierten.

 

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V. 32

 

Beobachtungen: Es folgt die Schlussfolgerung aus der Feststellung der Unschuld des Paulus: Eigentlich könnte Paulus freigelassen werden. Eine Freilassung war jedoch nicht mehr möglich, weil Paulus den Kaiser angerufen hatte und Festus dieser Anrufung stattgegeben hatte (vgl. 25,11-12). Damit musste der Prozess vor dem Kaiser fortgeführt werden, dem nun der endgültige Urteilsspruch oblag. Eine Freilassung konnte nunmehr also nur noch auf Geheiß des Kaisers erfolgen.

 

Weiterführende Literatur: W. Stegemann 1987, 200-229 merkt kritisch an, dass zu den Selbstverständlichkeiten unseres Paulus-Bildes gehöre, dass der Apostel ein römischer Bürger (civis Romanus) war. Tatsächlich fänden sich nur in der Apostelgeschichte direkte (16,37-38; 22,25-29; 23,27) und vermutlich indirekte (21,25-26; 25,10-11; 28,19) Hinweise auf das römische Bürgerrecht des Paulus. Nehme man alles in allem, so sei es äußerst unwahrscheinlich, dass der Apostel Paulus das römische Bürgerrecht besessen hat. Dafür sprächen nicht nur die allgemein feststellbaren sozialgeschichtlichen Hintergründe in Bezug auf Besitz und Verleihung des römischen Bürgerrechts und insbesondere die jüdische Herkunft des Paulus. Die anderslautenden Nachrichten der Apg gingen offenkundig auf deren Verfasser selbst zurück. Er habe vermutlich aus seinen Nachrichten von der Überstellung des Paulus nach Rom auf dessen Bürgerrecht geschlossen. Zu 26,31-32: Den Widerspruch bei der Begründung der Anrufung des Kaisers − waren die Juden der Grund der Anrufung oder war es der Prokurator? − könne die Feststellung des Königs Agrippa nur halbwegs ausräumen.

 

 

Literaturübersicht

 

Crouch, Frank; The Persuasive Moment: Rhetorical Resolutions in Paul’s Defense before Agrippa, SBL.SPS 35 (1996), 333-342

Stegemann, Wolfgang; War der Apostel Paulus ein römischer Bürger?, ZNW 78/3-4 (1987), 200-229

 

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