Auslegung und Bibliographie zur Bibel


Römerbrief

Brief des Paulus an die Römer

Röm 7,1-6

Studieren Sie die Bibel! Hier finden Sie einen Einstieg in die wissenschaftliche Auslegung von Bibeltexten mit Literaturangaben.

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Jede Seite enthält eine Übersetzung des jeweiligen Bibeltextes, sowie Beobachtungen (Vorbereitung der Auslegung), Hinweise zu weiterführender Literatur und eine abschließende Literaturübersicht.

Röm 7,1-6



Übersetzung


Röm 7,1-6:1 Oder wisst ihr nicht, Geschwister - ich spreche ja zu Gesetzeskundigen -, dass das Gesetz [nur] so lange über den Menschen herrscht, wie er lebt? 2 Denn die verheiratete Frau ist kraft Gesetzes an den Mann [nur] zu dessen Lebzeiten gebunden. Wenn aber der Mann stirbt, dann ist sie vom Gesetz des Mannes entbunden. 3 Folglich (also) wird sie zu Lebzeiten des Mannes „Ehebrecherin“ genannt, wenn sie eines anderen Mannes [eigen] wird. Wenn aber der Mann stirbt, ist sie vom Gesetz frei, sodass sie keine Ehebrecherin ist, wenn sie einem anderen Mann gehört. 4 Daher [gilt], meine Geschwister: Auch ihr seid dem Gesetz getötet worden durch den Leib (des) Christi, sodass ihr einem anderen [eigen] geworden seid: dem von [den] Toten Auferweckten, damit wir (dem) Gott Frucht bringen. 5 Denn als wir im Fleisch waren, da wirkten die durch das Gesetz [hervorgerufenen] Leidenschaften der Sünden in unseren Gliedern, um dem Tod Frucht zu bringen. 6 Jetzt aber sind wir vom Gesetz entbunden, weil wir [ihm], in dem wir gefangen waren, gestorben sind, sodass wir im neuen Sein des Geistes dienen und nicht [mehr] im alten Sein des Buchstabens.



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V. 1


Beobachtungen: Nachdem sich Paulus in 6,1-23 mit dem christlichen Leben im Angesicht der Macht der Sünde befasst hat und dargelegt hat, dass der Christ nicht der Sünde dienen solle, sondern Gott, kommt er nun in 7,1-25 ausführlich auf das Gesetz zu sprechen. Notwendig ist die ausführliche Thematisierung der Sünde, weil eine Kernaussage paulinischer Theologie ist, dass der Mensch ohne das Gesetz, d. h. ohne sorgsames Beachten sämtlicher Satzungen und Gebote des in der Tora (= fünf Bücher Mose) niedergeschriebenen jüdischen Religionsgesetzes gerechtfertigt werden könne (vgl. im Römerbrief insbesondere 3,21). Insbesondere die Behauptung, dass der Mensch unter dem Gesetz die Sünde als Herrn habe (vgl. 6,14), dürfte bei den Juden Anstoß erregt haben. Bisher hat Paulus im Brief an die Römer das Gesetz noch nicht ausführlich zum Thema gemacht, sondern nur in einzelnen Aussagen immer wieder kurz angesprochen. Die Abhandlung über das Gesetz soll nun das gesetzesfreie Evangelium erklären und ungerechtfertigten Vorwürfen den Boden entziehen. Eine ausführliche Abhandlung zum Gesetz findet sich an anderer Stelle in Gal 3,1-4,7.


Wie schon in Röm 6,3 appelliert Paulus - die Plausibilität des Folgenden voraussetzend - an das Wissen der Adressaten, die er als „(Glaubens-)Geschwister“ („adelphoi“ ist zwar maskulin und damit zunächst einmal mit „[Glaubens-]Brüder“ zu übersetzen, schließt jedoch hier auch Frauen ein, die von der männerorientierten Sprache verschwiegen werden) bezeichnet. Dass diese wissend sind oder zumindest sein müssten, zeigt die Bezeichnung der Adressaten als „Gesetzeskundige“.

Doch wie kommt Paulus darauf, die mehrheitlich aus Heidenchristen zusammengesetzte Empfängerschaft des Briefes (vgl. v. a. 1,5-6.13-15; 11,13) als „Gesetzeskundige“ anzureden? Woher sollen ehemalige Heiden, die nichts mit dem jüdischen Religionsgesetz zu tun hatten, ihre Kenntnisse erhalten haben? Sollte Paulus etwa den Adressaten nur schmeicheln wollen, ohne dass die Adressaten sich im Gesetz auskennen? Oder meint er nicht das jüdische Religionsgesetz, sondern ein allgemeineres (Natur-?)Gesetz oder konkret das römische Gesetz? Oder haben die Heidenchristen tatsächlich Kenntnisse hinsichtlich des jüdischen Religionsgesetzes erlangt, vielleicht weil sie damals zum Kreis der „Gottesfürchtigen“ gehörten, also zu den Nichtjuden, die dem Judentum nahe standen? Zu bedenken ist, dass es bis zur Vertreibung der Juden im Jahre 49 unter Kaiser Claudius in Rom eine große jüdische Gemeinde gab, die jedoch in den letzten Jahren in Auseinandersetzungen mit den Christen verwickelt war. Vor der Vertreibung wird es also durchaus Gelegenheit gegeben haben, sich Kenntnisse der Tora, in der das jüdische Religionsgesetz niedergeschrieben ist, anzueignen, zumal es bis dahin auch zahlreiche Judenchristen in Rom gegeben haben dürfte.


Wie schon in Röm 5 behandelt Paulus den durch die Taufe erfolgten Herrschaftswechsel. Statt auf die beiden Machthaber Sünde und Gott geht er aber nun speziell auf den Machthaber Gesetz ein. Die Herrschaft des Gesetzes über den Menschen ist beschränkt, und zwar auf dessen Lebenszeit. Stirbt der Mensch also, so ist auch die Herrschaft des Gesetzes über ihn beendet.


Weiterführende Literatur: B. Morrison; J. Woodhouse 1988, 8-16 vertreten die Meinung, dass 7,1-8,8 nicht aus zwei verschiedenen Gedankengängen, sondern aus einem einzigen, zusammenhängenden Gedankengang bestehe.


J. Lambrecht 2004, 285-295 bietet zunächst eine Übersetzung von 7,1-6 und nennt dann wesentliche Auslegungsprobleme bezüglich des Abschnittes. Es folgt dessen Analyse, wobei seiner Stellung im Kontext und dem Wechsel von Indikativ und Imperativ besonderes Augenmerk geschenkt wird.


A. Gieniusz 1993, 389-400 legt dar, dass nicht eine Unfähigkeit des Apostels, bei seiner Metapher zu bleiben, und ein Mangel an Vorstellungsvermögen die Ausführungen 7,1-6 schwer verständlich sein ließen, sondern die von uns angelegten Voraussetzungen sowie unsere mangelnde Beachtung des Äußeren des Textes und der vom Apostel benutzten rhetorischen Modelle. Dementsprechend versucht A. Gieniusz das Äußere zu erhellen und deutlich zu machen, dass es sich bei der Metapher rhetorisch gesehen um ein „exemplum“ („paradeigma“) handele.


C. W. Lee 2005, 126-138 vertritt die Ansicht, dass Paulus nicht nur zu Heiden- oder nur zu Judenchristen spreche, sondern zu einem gemischten Publikum. Er hinterfragt gängige Annahmen zu 7,1-3 als Analogie und geht detailliert auf die Beweisführung ein (enthymemische Analyse).


P. J. Tomson 2003, 573-581 macht deutlich, dass unklar sei, welches „Gesetz“ („nomos“) in V. 1 gemeint ist. Handelt es sich bei dem „Gesetz“ in V. 1a um das gleiche Gesetz wie in V. 1b und den folgenden Versen? Kennen die Gläubigen das allgemeine Gesetz, das natürliche Gesetz, das römische Gesetz oder das jüdische Gesetz? Und welchem dieser Gesetze sind sie gestorben? Es stelle sich darüber hinaus die Frage, wie Juden- und Heidenchristen in Rom dem „Gesetz“ gestorben sein können, wenn sie doch das Gesetz bezüglich der lebenslangen Bindung kennen. Ergebnis: Sowohl in Röm 7,2-3 als auch in 1 Kor 7,39 werde ein „Gesetz“ bezüglich der Ehe aus der vorpaulinischen Tradition zitiert, das von Jesus stammen müsse und auch für Heidenchristen gültig sei. Paulus habe es offensichtlich nicht merkwürdig gefunden, eine mit Jesus verbundene Lehre als „Gesetz“ zu bezeichnen, könne er doch von „Geboten“ Jesu sprechen (vgl. 1 Kor 7,25; 14,37). All dies erkläre, weshalb Paulus annehmen kann, dass die Heidenchristen das „Gesetz“ von der verheirateten Frau kennen. In Röm 7,2-3 ziehe er dieses metaphorisch heran. Deshalb könne die Schlussfolgerung gezogen werden, dass nach Paulus‘ Vorstellung der metaphorische Gebrauch nicht den Wortsinn dieses Gesetzes aufhebe. Die Beweisführung des Apostels in Röm 6-7 ziele nicht auf die gänzliche oder teilweise Beseitigung des jüdischen Gesetzes ab. P. J. Tomson geht von einer Differenzierung hinsichtlich der Gültigkeit des „Gesetzes“ für Juden- und Heidenchristen aus: Auch wenn alle nicht durch Gesetzeswerke, sondern durch das Sein „in Christus“ gerettet und gerechtfertigt werden, müssten doch nur Judenchristen das gesamte Gesetz halten (vgl. Gal 5,3), Heidenchristen jedoch nicht.

Mit einem Schwerpunkt auf der Bedeutung des Begriffs „Gesetz“ folgt J. Lambrecht 2008, 114-124 dem Gedankengang von Röm 7,1-6. Ein Gläubiger zu werden bedeute, eine Grenze zu überschreiten und in die eschatologische Neuheit einzutreten. Das Gesetz sei nicht mehr der entscheidende Maßstab. In Röm 7,1-6 gebrauche Paulus das Bild vom Tod des Ehemanns und von der Freiheit der Ehefrau von seinem Gesetz, um den radikalen Wandel zu illustrieren.


S. Krauter 2006, 126-150 befasst sich zunächst mit Röm 7 in reformatorischer und lutherisch-orthodoxer Auslegung und geht anschließend ausführlich auf die pietistische Auslegung (Philipp Jakob Spener, August Hermann Francke, Johann Albrecht Bengel, Friedrich August Gottreu Tholuck) des Kapitels ein.


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V. 2


Beobachtungen: Paulus führt nun eine Analogie aus dem Eherecht an, wobei nicht klar ist, ob es sich um das jüdische oder römische Eherecht handelt oder gar beide Eherechte im Blick sind. Die Ehe erscheint als eine Bindung, und zwar als einseitige: Die Frau ist an den Mann gebunden. Ob auch eine umgekehrte Bindung vorliegt, geht aus den Worten des Paulus nicht hervor, ist hier auch nicht von Interesse. Sie dürfte auf jeden Fall nicht gleichartig sein, denn mit der Bindung ist zugleich ein Herrschaftsverhältnis verbunden: Der Mann herrscht über die Frau, die „unter dem Mann“ („hypandros“, gemeint ist: „verheiratet“) ist.

Die Bindung wird mit dem Gesetz begründet, wobei wiederum nicht klar ist, um welches es sich handelt. In der hebräischen Bibel wird die Rechtslage zwar nicht deutlich so benannt, jedoch insbesondere in den Toraversen Num 5,29-31 und in 1 Sam 25,39-42 vorausgesetzt. In ersterem Text wird der Umgang mit einer untreuen Frau thematisiert, in letzterem ist davon die Rede, dass David Abigajil, die Ehefrau Nabals, erst dann zur Frau nimmt, nachdem ihr Ehemann verstorben ist. Außerhalb der Bibel klingt die in Röm 7,2 benannte Rechtslage in Josephus’ Schrift „Altertümer“ an, wo es in 18,136 vorwurfsvoll heißt, dass Herodias sich, um Herodes Antipas zu heiraten, von ihrem „lebenden Ehemann“ getrennt habe. In Erinnerung dürfte den Adressaten jedoch insbesondere das skandalöse Leben der Valeria Messalina, der Frau des Kaisers Claudius, sein, das in einer förmlichen zweiten Eheschließung zu Lebzeiten ihres - ungeschiedenen - Mannes gipfelte, was sie mit ihrem Leben bezahlen musste (vgl. Tacitus, Ann. 11,12-38).


Erst nach dem Tod ihres Ehemannes ist die Frau vom „Gesetz des Mannes“ entbunden (vgl. 1 Kor 7,39). Dass auch zu Lebzeiten des Mannes die Bindung mittels eines Scheidebriefes beendet werden konnte, kommt hier nicht in den Blick.


Die Formulierung „Gesetz des Mannes“ meint wohl die Rechte und Pflichten des Ehemannes, die den rechtlichen Rahmen der Bindung der Frau bilden. Dabei dürfte wiederum - wie schon beim vorherigen Gebrauch des Begriffs „Gesetz“ - dem Aspekt der Herrschaft eine besondere Bedeutung zukommen.


Der Vergleich hinkt streng logisch gesehen: V. 1 geht nämlich davon aus, dass der Mensch, der dem Gesetz unterworfen ist, stirbt und damit vom Gesetz entbunden wird. V. 2 dagegen setzt voraus, dass nicht der dem Gesetz unterworfene Mensch (= die Ehefrau) stirbt, sondern der Ehemann. Dass Paulus überhaupt einen solch hinkenden Vergleich anstellt, ist wohl damit zu begründen, dass es ihm auf die Beendigung der Bindung durch den Tod ankommt. Die ist in beiden Fällen gegeben.


Weiterführende Literatur: Dass 7,2-4 nicht eine asymmetrische, sondern eine symmetrische Redeform zugrunde liege, legt P. Spitaler 2006, 715-747 dar.


J. A. Little 1984, 82-90 befasst sich zunächst mit 7,1-6 im Rahmen der gesamten Beweisführung Röm 6-7. Dann geht sie auf die Beweisführung V. 2-3 ein, und zwar im Hinblick auf die Schlüsselelemente, das Verhältnis zu den übrigen Versen des Abschnittes, die verschiedenen Auslegungen seitens der Exegeten und die Grundstruktur im Lichte der von Paulus anderswo herangezogenen Analogien.


K. A. Burton 2000, 452-464 gibt zunächst einen Überblick über Aussagen zur Fehlerhaftigkeit der von Paulus herangezogenen Analogie. Er selbst versucht nach einem kurzen Abschnitt über die Grundsätze rhetorischer Beweisführung deutlich zu machen, dass Paulus mit der Analogie durchaus nachvollziehbar argumentiere und seine Thesen erkläre.

J. D. Earnshaw 1994, 68-88 legt dar, dass verschiedene eigenständige Vergleichspunkte zwischen der Analogie und der Anwendung existierten. Paulus‘ Ehe-Analogie sei passend und im Hinblick auf seine Aussageabsicht erhellend.


Gemäß C. Burchard 1999, 443-456 gäben V. 2 und V. 3 für sich betrachtet ein klares Bild. Im Kontext gelesen seien die beiden Verse aufgrund der zahlreichen Unstimmigkeiten eine crux. Schon die Alte Kirche habe sich zu helfen versucht, indem sie beide Verse als Allegorie genommen und sie in einen Klartext, der die Schwierigkeiten vermeiden sollte, gesetzt habe. Heute würden drei Wege versucht. Entweder nehme man die Unstimmigkeiten zur Kenntnis, schreibe sie Paulus‘ Ungeschick als Illustrator zu oder erkläre sie psychologisch durch eine schon zu V. 4-6 hindrängende Imagination oder unbewussten Zwang und erdenke vom Kontext aus, was Paulus nicht sage. C. Burchard hält alle diese Lösungen für unbefriedigend, denn zum einen wirkten V. 2-3 nicht wie ein codierter Text, zum anderen sei ärgerlich, dass ausgerechnet an dieser Schaltstelle von Röm 5 (6) zu 7 (8), wo er sich rhetorische Mühe gegeben habe, nicht zurecht gekommen sein soll. V. 2-3 sei keine Allegorie, keine Bestätigung für V. 1, auch kein Bild oder Gleichnis. Paulus wende die rechtshermeneutische Regel V. 1 in V. 2 auf eine Grundbestimmung des Rechtsgebiets der Ehe an, welches traditionell Metaphern für das Gottesverhältnis liefere, das durch die Tora auch ein rechtliches Verhältnis sei, und ziehe in V. 3 einen Schluss daraus.

L. Sutter Rehmann 2000, 91-104 vertritt die Ansicht, dass die Bezeichnung „hypandros“ nicht eine beliebige verheiratete Frau meine, sondern eine sotah. Dabei handele es sich um eine verheiratete Frau, der von ihrem eifersüchtigen Ehemann Ehebruch vorgeworfen wird. Dementsprechend sei der Abschnitt 7,1-6 auf dem Hintergrund des sotah-Gottesurteils Num 5,15-28(31) und der Diskussion um dessen Abschaffung in der Mischna (insbesondere mSot 9,9) zu verstehen.


J. Kudasiewicz 1995, 211-217 bietet einen Forschungsbericht, der sich zunächst der Bedeutung des Begriffs „nomos“ widmet. Es habe in der Auslegungsgeschichte verschiedene Deutungen gegeben: „nomos“ als römisches Gesetz (lex romana), als der Ursprung des Gesetzes selbst (principium legalitatis), als das mosaische Gesetz (lex mosaica). Die letzte Deutung werde in den meisten Arbeiten vertreten und scheine auch die richtige Deutung zu sein. Dann wird das von Paulus eingeschlossene Beispiel (7,2-3) besprochen, das weder als eine Metapher noch eine Allegorie, vielmehr als eine Parabel zu betrachten sei. Paulus wolle dadurch die Herrschaft und die Macht Christi zeigen, aber zugleich die gegenseitige Liebe zwischen zwei Partnern: „ihr“ (christgläubige Adressaten des Römerbriefes) – „der andere“ (Christus).


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V. 3


Beobachtungen: Die Ehe soll die Unklarheit beseitigen, wer der Vater eines Kindes ist. Folglich wird der Ehemann als Herr über das Geschlechtsorgan und die Fruchtbarkeit seiner Frau angesehen, was mit sich bringt, dass die Frau sich nicht zu seinen Lebzeiten an einen anderen Mann binden darf. Tut sie dies doch, so bricht sie die Ehe, indem sie einem anderen Mann Zugang zu ihrem Geschlechtsorgan gewährt. Dann wird sie „Ehebrecherin“ genannt, wobei die Benennung auf der Tatsache beruht, dass sie eine Ehebrecherin ist.


Weiterführende Literatur:


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V. 4


Beobachtungen: V. 4 stellt dar, was aus V. 1-3 für die Adressaten zu schlussfolgern ist. Auch die Adressaten sind gestorben, woraus Befreiung von der bisherigen Bindung resultiert. Weil diejenigen gestorben sind, die dem Gesetz unterworfen waren, ist die Lage mit V. 1 vergleichbar. Nun spricht V. 4 jedoch nicht von einem Tod im leiblichen, sondern im geistlichen Sinne. Die Adressaten sind dem Gesetz getötet worden, und zwar durch den Leib Christi.


„Durch den Leib Christi“ bezieht sich auf das Kreuzesgeschehen: Durch die Kreuzigung des Leibes Jesu Christi sind die Adressaten davon entbunden worden, sämtliche Satzungen und Gebote des jüdischen Religionsgesetzes befolgen zu müssen. Die Rechtfertigung ist nicht mehr durch Gebotsgehorsam, sondern durch den Glauben an Jesu stellvertretenden Tod am Kreuz zu erlangen. Aus der Formulierung des Apostels geht ein Mitvollzug des Ergehens Jesu Christi seitens der Christen hervor. Durch diesen in der Taufe erfolgten Mitvollzug (vgl. 6,1-11) haben sie unmittelbar an dem Heilsgeschehen Anteil.


Mit der Entbindung vom Gesetz ist nun aber keine Bindungslosigkeit eingetreten, sondern nur ein Bindungswechsel. Die Bindung ist jedoch verpflichtender und umfassender als beispielsweise eine Bindung an einen Verein. Es handelt sich um den Übergang des Menschen vom Eigentum des Gesetzes hin zum Eigentum „des von [den] Toten Auferweckten“.

Das Wort „Eigentum“ verwiest zum einen auf das Sklavendasein, zum anderen aber auch auf die Heirat. Als Christi Eigentum ist seine Gemeinde als Ganze sowohl seine Sklavin als auch seine Braut.


„Der von [den] Toten Auferweckte“ ist Jesus Christus. Dass Paulus die Auferweckung betont, dürfte damit zusammenhängen, dass er den Heilscharakter des Daseins als Eigentum Jesu Christi betonen will. Wer Christus eigen ist, wird ebenso wie dieser von den Toten auferweckt werden. Dass Heil und Dienstverpflichtung als Charakteristika christlichen Daseins untrennbar miteinander verbunden sind, zeigt die Tatsache, dass Paulus im gleichen Atemzug auf die Dienstverpflichtung hinweist. Als Eigentum Jesu Christi sollen die Christen „Frucht bringen“.


Die Formulierung „Frucht bringen“ stammt zunächst einmal aus der Landwirtschaft: Pflanzen wie Fruchtbäume und Getreide bringen Frucht, die verzehrt werden kann. Bei der Ernte wird diese Frucht eingefahren. Wie ein bestimmter Baum ganz bestimmte Früchte hervorbringt, sollen auch die Christen Frucht bringen. Diese wird näher bestimmt: sie soll für Gott sein. Gott soll also an der Frucht, dem Tun der Christen, Freude haben. Man kann die Formulierung „Frucht bringen“ aber auch im Lichte der Heirat, die insbesondere der Zeugung von Nachwuchs dient, sehen. Die Gemeinde samt ihren einzelnen Gläubigen bringt als Braut Christi ein Produkt der (sexuellen) Verbindung hervor, nämlich die (Leibes-)Frucht. Diese (Leibes-)Frucht, also Handlungsweise, ist ganz von Jesus Christus geprägt. Sie macht Gott Freude, wobei Gott nicht von Jesus Christus zu trennen ist.


Der wechselnde Gebrauch des „ihr“ und „wir“ zeigt vermutlich an, dass Paulus einerseits ganz konkret die Adressaten anspricht, andererseits sich in die Aussagen mit einschließt. Möglicherweise sind die Aussagen als allgemeingültig zu verstehen, betreffen also alle Christen.


Weiterführende Literatur: Einen Überblick über die Auslegung von Gal 3,28 in der feministischen Theologie gibt A. Standhartinger 2003, 339-343. Dabei zeigten sich drei grundlegende Zugangsweisen zur paulinischen Theologie: Die erste Interpretation (Schüssler Fiorenza) trenne zwischen der paulinischen Position und der hinter der paulinischen Argumentation sichtbar werdenden sozialen Praxis, aus der das Selbstverständnis der Gemeinschaft der Gleichgestellten rekonstruiert werden müsse. Die zweite Interpretation (Fatum und Castelli) bezweifele diese Möglichkeit, vom Text des bei Paulus zitierten Bekenntnisses auf die soziale Wirklichkeit einer Gemeinschaft der Gleichgestellten zu schließen. Die Formulierung „nicht männlich und weiblich“ werde hier als Negation der geschlechtlichen Differenzen und Überordnung des Männlichen verstanden. Diese Ideologie des Textes gelte es sichtbar zu machen und damit zu dekonstruieren. Die dritte Interpretationsweise (Gundry-Volf und Kahl) suche dagegen ein befreiendes Potenzial innerhalb der paulinischen Theologie selbst, finde diese allerdings in unterschiedlichen Positionen. Die verschiedenen Auslegungen überprüft A. Standhartinger an Röm 7,1-6. Ihres Erachtens beschreibe die galatische Taufformel nicht nur die soziale Praxis von Frauen vor und neben Paulus, sie werde (z. B. in Röm 7,1-6, v. a. V. 4.6) als grundsätzliche Kritik sogenannt „natürlicher“ Geschlechterkonstruktionen von Paulus zumindest ansatzweise theologisch durchdacht.


Mit der Diskussion um das ekklesiologische Bild der Kirche als Leib Christi befasst sich L. O. R. Yorke 1991, der auf S. 65-68 auf Röm 7,4 eingeht.


Die seiner Meinung nach oft übersehene enge Verbindung zwischen dem Wirken des Geistes und dem auferstandenen Christus betont M. Fatehi 2000, 236-238.


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V. 5


Beobachtungen: Vor der Taufe haben die Christen oder konkret die „durch das Gesetz [hervorgerufenen] Leidenschaften der Sünden“ - das geht aus der Infinitivformulierung nicht eindeutig hervor - dem Tod Frucht gebracht. Der Tod erscheint als eine personifizierte Macht, die eng mit der Sünde (vgl. 5,12-19) und dem Gesetz (vgl. 5,20-21) verbunden ist. Vor der Taufe hatte also der Tod an dem Tun der mehrheitlich heidnischen Adressaten Freude. Da Heiden keinen Anteil am mit Kreuzestod und Auferweckung Christi verbundenen Heilsgeschehen haben, sind sie dem Tod ihrer gesamten Existenz geweiht. Dieser ist mehr als ein rein leiblicher Tod, denn er umfasst den Ausschluss von der Auferweckung zum ewigen Leben. Vor ihrer Taufe hat das Verhalten der Adressaten zum Tod geführt, nicht jedoch zur Rechtfertigung vor Gott und zum ewigen Leben.


Ausführende Organe des Tuns sind die Glieder. Dabei kann das Tun rein körperlich, aber auch im weiteren Sinn des gesamten Handelns verstanden werden. Das Verhalten der Adressaten war in ihrer heidnischen Zeit von „Leidenschaften der Sünden“ geprägt. Ob nun der Genitiv so zu interpretieren ist, dass den Sünden Leidenschaftlichkeit eigen war oder dass die Leidenschaften sündig waren, bleibt offen. Auch die „Leidenschaften der Sünden“ müssen nicht auf rein körperliche Leidenschaften beschränkt sein, sondern können Leidenschaften des gesamten Lebens umfassen.


Die „Leidenschaften der Sünden“ kamen durch das Gesetz, wurden durch dieses wohl hervorgerufen. Diese Aussage verwundert insofern, als die Adressaten vor ihrer Taufe mehrheitlich Heiden und somit nicht dem jüdischen Religionsgesetz unterworfen waren. Paulus selbst war allerdings Jude. Meint Paulus vielleicht an dieser Stelle gar nicht das jüdische Religionsgesetz, sondern ein anderes Gesetz (zur Problematik vgl. V. 1)? Oder überträgt er seine eigene Vergangenheit auf diejenige der Römer und betrachtet diese im Lichte des Judentums? Oder war der Anteil der jüdischen Gemeindeglieder doch nicht ganz so gering, wie man nach der Vertreibung der Juden aus Rom annehmen könnte? Wie das Gesetz die Sünde aktiviert, legt Paulus in 7,7-11 dar, wobei dort „Gesetz“ eindeutig das jüdische Religionsgesetz meint.


Dass Paulus seine eigene Vergangenheit nicht streng von derjenigen der Adressaten unterscheidet, geht aus der Formulierung „Denn als wir im Fleisch waren...“ hervor, gemäß der Paulus seine eigene Vergangenheit wie auch diejenige der Adressaten als „im Fleisch“ ansieht. Der Begriff „Fleisch“ („sarx“) bezeichnet streng genommen das Fleisch des Körpers, kann jedoch auch im weiteren Sinn den Menschen als Ganzen meinen. „Fleisch“ kann einen negativen Bedeutungsgehalt haben und auf irdische Beschränktkeit, auf Begierden und Sünde sowie auf Vergänglichkeit verweisen, doch ist dies nicht immer der Fall. Auch eine neutrale Bedeutung ist möglich. Hier zeigt die Nennung in einem Atemzug mit dem „Gesetz“ und den „Leidenschaften der Sünden“, dass wohl eine negative Deutung am angemessensten ist: Das irdisch beschränkte, todesverfallene, gesetzgebundene, den Begierden und der Sünde verfallene Leben „im Fleisch“ war in keinster Weise vom Geist geprägt.


Weiterführende Literatur: Laut J. K. Bruckner 1995, 91-110 sei das Gesetz nicht allein im Sinaizusammenhang, sondern auch im Schöpfungszusammenhang (Gen 1 – Ex 18) zu sehen.


M. Reiser 2001, 455-469 befasst sich mit der Sünde und dem Sündenbewusstsein in der Antike, bei Paulus und bei uns und geht dabei auch auf den Begriff der Sünde, die Sünde als Macht und auf die Macht der Sünde ein, wobei insbesondere Röm 7 in den Blick kommt. M. Reiser schließt seine Ausführungen damit, dass es ein erster guter Schritt in die richtige Richtung sei, wenn wir uns wieder daran gewöhnen könnten, unsere moralischen Fehler als das zu bezeichnen, was sie sind: Sünden.


A. Busch 2004, 1-36 legt dar, dass Paulus‘ eigentümlicher Gebrauch eines weiblichen Bildes in Röm 7,7-25, der Person Evas Gen 2-3, die typisch hellenistische Zweiteilung, den geschlechtsspezifischen Gegensatz von Aktivität und Passivität, aufhebe. Hätten die meisten hellenistischen Bibelausleger Eva in erster Linie mit „weiblicher“ Passivität in Verbindung gebracht, so richte Paulus verstärkt sein Augenmerk auf ein Element „männlicher“ Aktivität: die aktive Verantwortung für die eigene Sünde und für die Sünde im Allgemeinen.


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V. 6


Beobachtungen: Wiederum stellt Paulus das vorchristliche, vergangene Dasein dem christlichen, gegenwärtigen Dasein gegenüber. Das Gesetz, der frühere Eigentümer und zugleich Bräutigam der Adressaten und des Paulus, erscheint als eine Macht, die unterdrückt („katechô“ = „niederhalten“). In Zusammenhang mit der Bindung kann die Unterdrückung auch als Gefangenhalten verstanden werden. Erst mit dem Tod erfolgt die Aufhebung der Bindung.


Mit der Aufhebung der Bindung an das Gesetz änderte sich das Sein der Adressaten, des Apostels und wohl auch aller anderen Christen. Der Dienst blieb bestehen, doch änderte er seinen Charakter. Der Dienst „im ‘alten Sein’“ („en palaiotêti“) war vom „Buchstaben“ geprägt. Weil der „Buchstabe“ auf etwas Niedergeschriebenes verweist, dürfte mit dem „Gesetz“ wohl kaum ein Naturgesetz gemeint sein. Erst der Dienst „im ‘neuen Sein’“ („en kainotêti“) ist vom Geist geprägt. V. 4-6 ist zu entnehmen, dass ersterer Dienst dem Gesetz galt, letzterer Dienst dagegen Jesus Christus bzw. Gott gilt.


Hôste“ kann konsekutive („sodass“) oder finale („damit“) Bedeutung haben. Die Übersetzung kann also „sodass wir im neuen Sein des Geistes dienen...“ oder „damit wir im neuen Sein des Geistes dienen...“ lauten. Erstere Deutung und Übersetzung scheint hier passender zu sein, weil der neue Dienst wohl eher die Folge als das Ziel des Wandels ist.


Weiterführende Literatur: Gemäß G. Baldanza 2002, 411-429 drücke die Ehemetapher explizit aus, dass die Christen dem Gesetz sterben, und implizit, dass das Gesetz nicht aufgehoben ist. Weil sie auch in 9,23-26 benutzt wird, fragt G. Baldanza, ob es zwischen 7,1-6 und 9,23-26 einen Bezug gibt. Ergebnis: Die Ehemetapher sei nicht auf die gegenwärtige Beziehung zu Christus begrenzt. Das nicht bekehrte Volk Israel sei weiterhin die erwählte Braut Gottes, doch sei es dazu berufen, einem neuen Bräutigam zu gehören, nämlich Christus.


Laut N. Baumert 1992, 165-176 sei das Gesetz selbst nicht sündig, sondern es sei von der Sünde missbraucht worden (vgl. Röm 7,7-12). Das Bild von Mann und Frau solle dabei nur verdeutlichen, dass eine ungeliebte „Konsequenz“ eines Gesetzes (hier wohl: einer durch Familie auferlegten Verlobung) durch ein Sterben aufgelöst werden kann. Damit sei auch die Sicht der Ehe als Bild für den Bund mit Gott im Kontext stimmig und theologisch-spirituell ansprechend und überzeugend.


B. Ehler 1986, 86-89 geht im Rahmen der Thematisierung von E. Käsemanns Frage nach der Mitte der Schrift auf die Unterscheidung von „Buchstabe“ und „Geist“ in Röm 7,6 ein.

S. Westerholm 1984, 229-248 untersucht, welche Überzeugungen der Buchstabe-Geist-Antithese seitens Paulus und seiner Ausleger zugrunde liegen. Er vertritt die Ansicht, dass die Antithese nichts mit paulinischer Hermeneutik zutun habe. Keinesfalls gehe es um die rechte oder falsche Art und Weise, die heilige Schrift zu lesen. Eher gehe es um die Verpflichtungen des Menschen Gott gegenüber.


Mit der Neuheit des Geistes, die mit der Neuheit des Lebens (vgl. 6,1-11) verbunden ist, befasst sich M. V. Hubbard 2002, 113-122.

Das auf die Taufe folgende neue Sein des Christen, wie es in Röm 5,20-7,6 zur Sprache kommt, hat Z. I. Herman 1986, 225-273 zum Thema.



Literaturübersicht


Baldanza, Giuseppe; La rilevanza del linguaggio sponsale nella lettera ai Romani: Rm 7,1-6, Sal. 64 (2002), 411-429

Baumert, Norbert; Antifeminismus bei Paulus? Einzelstudien (FzB 68), Würzburg 1992

Bruckner, James K.; The Creational Context of Law Before Sinai. Law and Liberty in Pre- Sinai Narratives and Romans 7, ExA 11 (1995), 91-110

Burchard, Christoph; Röm 7,2-3 im Kontext, in: B. Kollmann u. a. [Hrsg.], Antikes Judentum und frühes Christentum (BZNW 97), FS H. Stegemann, Berlin –New York 1999, 443- 456

Burton, Keith Augustus; The Argumentative Coherency of Romans 7:1-6, SBL.SPS 39 (2000), 452-464

Busch, Austin; The Figure of Eve in Romans 7:5-25, BI 12/1 (2004), 1-36

Earnshaw, John D.; Reconsidering Paul’s Marriage Analogy in Romans 7.1-4, NTS 40 (1994), 68-88

Ehler, Bernhard; Die Herrschaft des Gekreuzigten: Ernst Käsemanns Frage nach der Mitte der Schrift (Beiheft zur ZNW 46), Berlin 1986

Fatehi, Mehrdad; The Spirit’s Relation to the Risen Lord in Paul: An Examination of Its Christological Implications (WUNT II/128), Tübingen 2000

Gieniusz, Andrzej; Rom 7,1-6: Lack of Imagination? Function of the Passage in the Argumentation of Rom 6,1-7,6, Bib. 74/3 (1993), 389-400

Herman, Zvonimir Izidor; La novità Cristiana secondo Romani 5,20-7,6. Alcune osservazioni esegetiche, Anton. 61/2-3 (1986), 225-273

Hubbard, Moyer V.; New Creation in Paul’s Letters and Thought (SNTS.MS 119), Cambridge 2002

Krauter, Stefan; Römer 7 in der Auslegung des Pietismus, KuD 52/2 (2006), 126-150

Kudasiewicz, J.; Wolność od prawa (Rz 7,1-4) w świetle historii egzegesy, ACra 27 (1995), 211-217

Lambrecht, Jan; Alleen indicatief? Een beschouwing van Romeinen 7,1-6, Coll. 34/3 (2004), 285-295

Lambrecht, Jan; Eschatological Newness in Romans 7,1-6. Paul’s Reasoning, in: T. Schmeller [Hrsg.], Neutestamentliche Exegese im 21. Jahrhundert. Grenzüberschreitungen, FS J. Gnilka, Freiburg i. Br. 2008, 114-124

Lee, Chul Woo; Understanding the Law in Rom. 7:1-6: An Enthymemic Analysis, Scriptura 88 (2005), 126-138

Little, Joyce A.; Paul’s Use of Analogy: A Structural Analysis of Romans 7:1-6, CBQ 46/1 (1984), 82-90

Morrison, Bruce; Woodhouse, John; The Coherence of Romans 7:1-8:8, RTR 47/1 (1988), 8- 16

Reiser, Marius; Sünde und Sündenbewusstsein in der Antike bei Paulus und bei uns, EuA 77 (2001), 455-469

Spitaler, Peter; Analogic Reasoning in Romans 7:2-4: A Woman and the Believers in Rome, JBL 125/4 (2006), 715-747

Standhartinger, Angela; Geschlechterkonstruktion bei Paulus, US 58/4 (2003), 339-349

Sutter Rehmann, Luzia; The Doorway into Freedom: The Case of the ‘Suspected Wife’ in Romans 7.1-6, JSNT 79 (2000), 91-104

Tomson, Peter J.; What did Paul mean by ‘Those Who Know the Law’? (Rm 7.1), NTS 49/4 (2003), 573-581

Westerholm, Stephen; Letter and Spirit: The Foundation of Pauline Ethics (Rom 2.29; Rom 7.6; 2 Cor 3.6), NTS 30/2 (1984), 229-248

Yorke, Gosnell L. O. R.; The Church as the Body of Christ in the Pauline Corpus: a Re- examination, Lanham et al. 1991


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