Stichwortregister / Konkordanz


Stichwortregister / Konkordanz E

Stichwortregister / Konkordanz Ehebrecher

Ehebrecher



ein Ehegatte, der zumindest bedingt vorsätzlich den Beischlaf mit einer dritten Person anderen Geschlechts vollzieht



Ehebrecherin


Die verheiratete Frau ist kraft Gesetzes an den Mann nur zu dessen Lebzeiten gebunden. Wenn aber der Mann stirbt, dann ist sie vom Gesetz des Mannes entbunden: Röm 7,2

Folglich wird sie zu Lebzeiten des Mannes „Ehebrecherin“ genannt, wenn sie eines anderen Mannes eigen wird. Wenn aber der Mann stirbt, ist sie vom Gesetz frei, sodass sie keine Ehebrecherin ist, wenn sie einem anderen Mann gehört: Röm 7,3


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