Ehescheidung
formelle juristische Auflösung der eigentlich auf Dauer angelegten ehelichen Verbindung
Verbot der Ehescheidung
Den Verheirateten aber gebietet Paulus - nicht Paulus, sondern der Herr - dass sich die Frau nicht vom Mann scheiden soll und dass der Mann die Frau nicht entlassen soll: 1 Kor 7,10
Hat sich die Ehefrau aber doch von ihrem Mann geschieden, soll sie unverheiratet bleiben oder sich mit ihm versöhnen: 1 Kor 7,11
Ehescheidung bei Mischehen
Paulus sagt, nicht der Herr: Wenn ein Bruder eine ungläubige Ehefrau hat und diese gern mit ihm zusammen wohnen will, so soll er sie nicht entlassen: 1 Kor 7,12
Und wenn eine Frau einen ungläubigen Ehemann hat und dieser gern mit ihr zusammen wohnen will, so soll sie den Ehemann nicht entlassen: 1 Kor 7,13
Denn der ungläubige Ehemann ist durch die Ehefrau geheiligt und die ungläubige Ehefrau ist durch den Bruder geheiligt. Denn sonst wären ihre Kinder unrein, nun aber sind sie heilig: 1 Kor 7,14
Wenn aber der Ungläubige sich scheiden will, soll er sich scheiden. Der Bruder oder die Schwester ist nicht sklavisch gebunden in solchen Fällen: 1 Kor 7,15