Auslegung und Bibliographie zur Bibel


Apostelgeschichte (18,23 - 21,17)

Apg 19,35-40

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Jede Seite enthält eine Übersetzung des jeweiligen Bibeltextes, sowie Beobachtungen (Vorbereitung der Auslegung), Hinweise zu weiterführender Literatur und eine abschließende Literaturübersicht.

Apg 19,35-40

 

 

Übersetzung

 

Apg 19,35-40:35 Als der Stadtschreiber schließlich die Volksmenge beruhigt hatte, sprach er: "Epheser, wer unter den Menschen wüsste denn nicht, dass die Stadt Ephesus eine Tempelhüterin der großen Artemis und des vom Himmel gefallenen [Bildes] ist? 36 Da dies unbestritten ist, solltet ihr euch beruhigen und nichts Unüberlegtes tun. 37 Ihr habt ja diese Männer hergebracht, die weder Tempelräuber sind noch unsere Göttin lästern. 38 Wenn also Demetrius und die Kunsthandwerker mit ihm gegen irgendjemanden eine Klage vorzubringen haben, so werden [dafür] Gerichtstage gehalten, und es sind Prokonsuln da. Mögen sie einander verklagen! 39 Wenn ihr aber darüber hinaus noch etwas begehrt, so soll es in der ordentlichen Versammlung geklärt werden. 40 Wir laufen nämlich Gefahr, wegen des heutigen Tags des Aufruhrs bezichtigt zu werden, da wir keinen Grund haben, mit dem wir uns wegen dieses Volksauflaufs rechtfertigen könnten.“ (Und) Als er das gesagt hatte, löste er die Versammlung auf.

 

 

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V. 35

 

Beobachtungen: Nachdem der Jude Alexander vergeblich versucht hatte, sich vor der aufgebrachten Volksmenge, die wegen der Christen im Theater von Ephesus zusammengeströmt war, Gehör zu verschaffen (vgl. 19,33-34), trat nun der Stadtschreiber auf. Ihm gelang es, die Volksmenge zu beruhigen und dann das Wort zu ergreifen.

 

Bei dem Stadtschreiber (grammateus), dessen Titel sich auch in Inschriften und auf Münzen findet, handelte es sich sicherlich um den Stadtschreiber von Ephesus. Der Stadtschreiber gehörte zu den höchsten Beamten der Stadt. Er hatte eine Brückenfunktion zwischen Provinzialverwaltung und Stadt inne, dürfte allerdings der Bürgerschaft der Stadt Ephesus angehört haben und somit nicht von Rom aus entsandt worden sein. Er fertigte die Beschlüsse der Volksversammlung aus und war Buchhalter des Tempelschatzes. Dass der Stadtschreiber die aufgebrachte, geradezu ekstatische Volksmenge beruhigen konnte, lässt sich zum einen mit seinem hohen Ansehen erklären, zum anderen aber auch damit, dass er nicht wie Alexander Jude war, sondern vermutlich wie die versammelten Epheser ein Verehrer der Artemis von Ephesus.

 

Die Anrede "andres Ephesioi“ ("Männer von Ephesus“) lässt annehmen, dass die Zuhörerschaft nur aus Männern bestand. Sicher ist dies allerdings nicht, weil in Ausnahmefällen "andres“ auch "Menschen“ bedeuten kann. Die Übersetzung "Epheser“ lässt offen, ob nur Männer oder auch Frauen gemeint sind. Dies gilt auch für die Übersetzung "Leute von Ephesus“, die jedoch bewusst statt "Männer von Ephesus“ gewählt werden dürfte, um den möglichen Einschluss von Frauen zu verdeutlichen.

 

Die Ehrenbezeichnung "Tempelhüterin“ ("neôkoros“) besagt, dass sich in Ephesus der Tempel der Artemis von Ephesus befand und die Stadt damit Aufgaben zu erfüllen hatte: Sie hatte zum einen für den Unterhalt des Tempelgebäudes zu sorgen, zum anderen aber auch darüber zu wachen, dass der Göttin die gebührende Ehre zukam und niemand den Tempel schändete oder den Tempelschatz raubte.

 

"Die große Göttin“ ("hê megalê thea“) war vermutlich ein (oder: der) Titel der Göttin Artemis von Ephesus. Er dürfte die besonders große Majestät der Göttin ausgesagt haben, nicht jedoch die besondere Größe ihres Kultbildes.

 

"Diopetês“ bedeutet "vom Himmel gefallen“, wobei nicht gesagt wird, was vom Himmel gefallen ist. Vermutlich ist "agalma“ ("Bild“) zu ergänzen, womit das "Bild“ vom Himmel gefallen wäre. Doch welches "Bild“ könnte gemeint sein? Am ehesten ist an das Kultbild zu denken, das uns aus plastischen Nachbildungen überliefert ist ("große Artemis“; siehe dazu die Beobachtungen zu 19,24). Dann wäre dieses Kultbild zugleich die "große Artemis“ und vom Himmel gefallen. Es ist gut möglich, dass man dessen Herkunft vom Himmel geglaubt hat. Damit wäre aus Sicht der Epheser das Kultbild nicht von Menschenhand gemacht, sondern göttlicher Herkunft gewesen. Tatsächlich dürfte das Kultbild selbst jedoch nicht vom Himmel gefallen sein, es sei denn, es ist aus einem Meteoriten gemacht worden. Vielleicht ist "vom Himmel gefallen“ aber auch auf einen Meteoriten zu beziehen, der von dem uns aus plastischen Nachbildungen überlieferten Kultbild verschieden war und ebenfalls als Kultbild verehrt wurde. Dieser könnte ebenfalls im Tempel der Artemis von Ephesus oder an einem anderen heiligen Ort aufbewahrt worden sein.

Genau genommen ist "diopetês“ nicht mit "vom Himmel gefallen“, sondern mit "vom Zeus gefallen“ zu übersetzen, denn "Dios“ ist der Genitiv von "Zeus“ (lat.: Iuppiter). Zeus war in der griechischen Mythologie der oberste Gott.

 

Weiterführende Literatur: Ausführlich mit den Abschnitten, die vom Aufenthalt des Paulus in Ephesus handeln, und mit dem Kult der Artemis von Ephesus befasst sich R. Strelan 1996, der auf S. 132-133.143-153 auf Apg 19,28-41 samt Forschungsdiskussion eingeht.

 

R. Selinger 1997, 242-259 untersucht mit einer an profanen Texten geübten rechtshistorischen Methode, ob und in welchem Maß behauptete Fakten in der Demetriosgeschichte objektiv plausibel erscheinen. Ergebnis: Die Darstellung des literarischen Dramas sei wirklichkeitsnah und beim Autor müsse ein großes Detailwissen von Theorie und Praxis griechischer Stadtverwaltung vorausgesetzt werden.

A. Weiß 2009, 69-81 bestätigt das hohe Maß an Lokalkolorit in 19,23-40, leuchtet den historischen Hintergrund der Erzählung jedoch mit Hilfe einer der bedeutendsten ephesischen Inschriften weiter aus. So habe sich im Jahre 44 n. Chr. der Statthalter der Provinz Asia, Paullus Fabius Persicus, genötigt gesehen, ein strenges Schreiben an die Epheser zu richten und die miserable Finanzverwaltung der Stadt, von der in erster Linie das Artemision betroffen gewesen sei, zu maßregeln. Wahrscheinlich sei der Erlass des Prokonsuls (I. Ephesos 18a, Z. 2) sogar von noch höherer Stelle, nämlich vom Kaiser Claudius, veranlasst gewesen, was die Tragweite der ephesischen Misswirtschaft und die Bedeutung der Affäre unterstreichen würde. Diese einige Jahre vor dem Aufstand der Silberschmiede erlittene Demütigung der Epheser durch das Edikt des Paullus Fabius Persicus, dessen Text für jedermann nachlesbar in mehrfacher (am Theater in zweifacher) Ausfertigung öffentlich ausgestellt worden sei, bilde die Folie, vor der man die (Über-)Reaktion der ephesischen Stadtbevölkerung erklären könne.

 

R. Oster 1984, 233-237 weist die verschiedentlich geäußerte Vermutung zurück, dass ein etwa aus dem Jahre 160 n. Chr. stammender Erlass des Popillius Carus Pedo, Prokonsul der Provinz Asia, der eine Missachtung des Artemiskultes offenbare, mit Apg 19,23-41 oder dem Erstarken des Christentums Mitte des 2. Jh.s n. Chr. zu verbinden sei.

 

Laut P. Lampe 1992, 61 belegten zahlreiche ephesische Inschriften das Amt des Stadtschreibers (Stadt-Grammateus; Ephesiôn grammateus, oder: grammateus tou dêmou = Schreiber der Volksversammlung). Er bilde in Kleinasien zusammen mit den − unter ihm stehenden − Strategen (stratêgoi, Prätoren) den Vorstand der Bürgerschaft. Er habe in Ephesus, werde von der römischen Provinzialverwaltung abgesehen, die höchste politische Potenz inne und sei für die Durchführung der Volksversammlung im Theater zuständig. Dem Stadtschreiber obliege es, beschlussfähige Sachen in die Volksversammlung einzubringen und dort vorzutragen; die Strategen wirkten dabei mit. Der Stadtschreiber zeichne die öffentlichen Beschlüsse, veranlasse ihre Durchführung und lasse sie gegebenenfalls zu Inschriften meißeln. R. Selinger 1997, 254-255 weist darüber hinaus auf die Oberhoheit des Schreibers/Sekretärs der Volksversammlung über die Finanzen hin. Vom Stadtschreiber zu unterscheiden sei der Schreiber des Rates, der in Ephesus geringere Bedeutung gehabt habe. Eine ausführliche Studie zum Schreiberamt und zur Sozialstruktur in Ephesus bietet C. Schulte 1994.

Laut D. Schinkel 2008, 136-149 gebe das Vorkommen des Titels "grammateus“ in Inschriften griechisch-römischer Vereine Anlass dazu, gegen den Konsens in der Forschung, den "grammateus“ nicht als Vertreter der städtischen Verwaltung anzusehen, sondern als Beamten einer Vereinigung.

 

S. Witetschek 2009, 334-355 vertritt die These, dass Apg 19 weniger die historischen Umstände der Zeit des Paulus als vielmehr diejenigen der Zeit des Lukas, der die Apg wohl Ende des 1. Jh.s n. Chr. in Ephesus verfasst habe, wiederspiegele. Darauf weise zum einen die Erwähnung der "Asiarchen“ (vgl. 19,31) hin, zum anderen die Erwähnung der Stadt Ephesus als "Tempelhüterin“ ("neôkoros“) der Artemis von Ephesus. Die Stadt habe 89/90 n. Chr. als "Tempelhüterin“ des Kaiserkultes der Provinz eine neue Würde bekommen, was nicht geheißen habe, dass der Artemiskult unter dem Kaiserkult gelitten hat. Ganz im Gegenteil: Die Stadt sei zugleich als "Tempelhüterin“ der Artemis bekannt gewesen.

 

Zu Magie und Heidentum in der Apg siehe H.-J. Klauck 1996, der sich auf S. 117-126 mit dem Aufstand der Silberschmiede befasst.

 

C. L. Brinks 2009, 776-794 vertritt die Ansicht, dass die Aussage "die durch Hände entstandenen Götter sind keine Götter“ wohl kaum zu einem dermaßen großen Aufruhr geführt habe. Das Ausmaß des Aufruhrs sei auf dem Hintergrund der Beliebtheit des Artemis-Kultes zu verstehen. Paulus sei sich der Beliebtheit und des Einflusses des Artemis-Kultes bewusst und vergleiche auf geschickte Weise unterschwellig Artemis mit dem Gott der Christen. Er gebe den Ephesern zu erkennen, dass selbst die Verehrer der Artemis den Glauben vertreten, dass sich die Göttin mit einer mächtigeren Gottheit konfrontiert sehe.

L. J. Kreitzer 1987, 59-70 weist darauf hin, dass 50 oder 51 n. Chr. in Ephesus anlässlich der Heirat des Kaisers Claudius mit Agrippina zwei als "Cistophori“ bezeichnete Silbermünzen im Wert von drei römischen Denaren geprägt worden sind. Diese stellten in Verbindung mit weiteren Cistophori einen bedeutenden Schlüssel für das Verständnis von Apg 19,23-41 dar. Die anhand der Münzen erkennbare synkretistische Verbindung der Göttin Artemis/Diana könne das Ausmaß des Aufruhrs der Epheser erklären.

 

É. Delebecque 1983, 419-429 hält die Textvarianten des Codex Bezae Cantabrigiensis in Apg 19,24-40 nicht einfach nur für Varianten oder gar für Glossen, sondern führt sie auf Lukas selbst zurück. Die Textfassung des Codex sei dem Bemühen des Lukas entsprungen, seinen Text auszufeilen und zu verbessern.

 

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V. 36

 

Beobachtungen: Auch die Christen dürften nicht infrage gestellt haben, dass Ephesus eine "Tempelhüterin“ ist. Insofern verwies der Stadtschreiber auf etwas Unbestrittenes, was bezweckt haben dürfte, die aufgebrachte Volksmenge zu besänftigen. Die Christen empfanden wohl nicht die Bezeichnung "Tempelhüterin“ als anstößig, sondern die Tatsache, dass im Tempel ein − aus ihrer Sicht − mit Händen gemachtes Kultbild als Göttin verehrt wurde.

 

Weiterführende Literatur:

 

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V. 37

 

Beobachtungen: Gemäß dem Stadtschreiber hatten nicht nur Demetrius, die Kunsthandwerker und die weiteren mit der Herstellung von "silbernen Artemistempeln“ befassten Arbeiter Gaius und Aristarch ins Theater geschleppt, sondern auch die anderen Anwesenden.

 

Mit "diesen“ Männern sind Gaius und Aristarch gemeint, die Reisegefährten des Paulus, die Demetrius, die Kunsthandwerker und die weiteren mit der Herstellung von "silbernen Artemistempeln“ befassten Arbeiter in ihrer Erregung in das Theater geschleppt hatten (vgl. 15,29). Es ist davon auszugehen, dass sich Gaius und Aristarch nun inmitten der Volksmenge oder vor dieser im Theater befanden.

 

Unter einem "Tempelräuber“ ("hierosylos“) kann sowohl ein Mensch verstanden werden, der sich am Tempelschatz vergriffen hat, als auch ein Mensch, der dem Tempel und dem darin bewahrten Kultbild durch ein Sakrileg die Ehre geraubt hat. Dass Paulus, Gaius und Aristarch sich nicht am Tempelschatz vergriffen hatten, kann mit einiger Sicherheit angenommen werden. Dass sie dem Tempel und dem darin bewahrten Kultbild durch ein Sakrileg die Ehre geraubt hatten, ist nicht ganz so sicher von der Hand zu weisen. Dennoch ist wahrscheinlich, dass der Stadtschreiber hinsichtlich dieses Punktes Recht hatte.

 

Unter Menschen, die "unsere Göttin lästern“ sind sicherlich Menschen gemeint, die die Göttlichkeit der Göttin anzweifeln oder die Göttin lästern. Diese Lästerung kann aus Beschimpfungen bestehen oder aus der Aussage, dass die Göttin eigentlich machtlos oder sogar keine Göttin sei. Nun hatte ja gemäß dem Silberschmied Demetrius Paulus behauptet, die durch Hände entstandenen Götter seien keine Götter (vgl. 19,26). Genau genommen bezog sich der Vorwurf des Demetrius nur auf Paulus, nicht aber auf Gaius und Aristarch. Diese waren somit von jedem Vorwurf frei und konnten somit die Göttin Artemis von Ephesus nicht gelästert haben. Insofern hatte der Stadtschreiber Recht, wenn er Gaius und Aristarch vom Vorwurf der Lästerung der "großen Artemis“ freisprach. Allerdings ist nicht ausgeschlossen, dass Demetrius (und die anderen Epheser) keinen nennenswerten Unterschied zwischen Paulus und dessen beiden Reisegefährten machte. Dann hätte die Anschuldigung auch die beiden Reisegefährten betroffen. Immerhin lässt sich feststellen, dass sie nicht vom Zorn des Demetrius, der Kunsthandwerker und der weiteren mit der Herstellung von "silbernen Artemistempeln“ befassten Arbeiter verschont blieben, sondern als "Sündenböcke“ herhalten mussten, weil Paulus nicht auffindbar war. Geht man davon aus, dass zwischen Paulus und seinen beiden Reisegefährten kein nennenswerter Unterschied gemacht wurde, dann hätte sich der Stadtschreiber geirrt, sofern er nicht nachweisen konnte, dass es sich bei dem Vorwurf gegen Paulus um Verleumdung handelte. Das ist aber nicht anzunehmen, denn es ist kaum wahrscheinlich, dass Paulus die "große Artemis“ für eine Göttin hielt. Mindestens wird er sie zu einer machtlosen Göttin degradiert haben. Eine solche Degradierung wie auch die Infragestellung der Göttlichkeit dürften aber als Lästerung der "großen Artemis“ aufgefasst worden sein. Wusste der Stadtschreiber vom Gedankengut des Paulus und sicherlich auch seiner Reisegefährten, Gaius und Aristarch, nichts? Oder wollte er nichts davon wissen? Oder maß er der Ablehnung der Verehrung des Kultbildes der Artemis seitens des Paulus keine Bedeutung bei, weil Paulus nur die christliche Lehre gepredigt, nicht aber den Artemis-Kult angegriffen hatte? Oder ging er davon aus, dass die Infragestellung handgemachter Götter nicht die "große Artemis“ betraf? Eine solche Deutung legt die Tatsache nahe, dass der Stadtschreiber von einem "vom Himmel gefallenen [Bild]“ sprach. Paulus dagegen bezog seinen Vorwurf auf handgemachte Götter. Allerdings ist zu bedenken, dass bei der Bewertung des Tuns und Handelns des Paulus und seiner Reisegefährten nicht die Sichtweise der Epheser der Maßstab sein konnte, sondern nur die Sichtweise des Paulus und seiner Reisegefährten galt. Insofern ist kaum wahrscheinlich, dass der Stadtschreiber die Meinung vertrat, dass Paulus' Infragestellung der Göttlichkeit von handgemachten Göttern nicht die "große Artemis“ betraf.

Geht man von der wahrscheinlichsten Deutung aus, dass der Stadtschreiber den Vorwurf des Demetrius nur auf Paulus, nicht aber auf seine Reisegefährten Gaius und Aristarch bezog, dann konnte er eine Anklage gegen Paulus durchaus gelten lassen. Es konnte also weiterhin zu einer Anklage kommen, nur eben nicht gegen Gaius und Aristarch − es sei denn, die Anklage und (sorgfältigere) Begründung wurden konkret auf die beiden bezogen -, sondern nur gegen Paulus. Da der Stadtschreiber nicht ausdrücklich auf Paulus zu sprechen kam, ist anzunehmen, dass er Paulus nicht für eine Gefahr für die Stadt Ephesus und den Artemis-Kult hielt. Seine Worte lassen auf jeden Fall nicht erkennen, dass er eine Anklage des Paulus für geraten hielt. Vielleicht dachte er sogar daran, dass sich der christliche Gott in die heidnische Vielgötterwelt integrieren ließe, ohne dass der Artemis-Kult Schaden nahm.

 

Weiterführende Literatur: Auf S. 187-267 bringt W. Stegemann 1991, 187-267 die Gefährdung der Christen durch den Verdacht von Staatsverbrechen zur Sprache, analysiert also die Konfliktebene lukanischer Christen mit der heidnischen Obrigkeit. Dabei solle anhand von vier in der Apg geschilderten Konflikten des Paulus und anderer Christen (vgl. 19,23-40; 16,19-40; 17,6-7; 18,12-17) die rechtliche bzw. politische Dimension dieser Konflikte im Verhältnis der Christen zur heidnischen Öffentlichkeit aufgezeigt und aus der besonderen historischen Situation von Christen unter dem Prinzipat Domitians erklärt werden. In einem Vergleich mit anderen christlichen Texten werde schließlich die Gefährdung der lukanischen Christen wieder historisch eingeordnet. Zu Apg 19,23-40: Soziale bzw. wirtschaftliche Interessen der heidnischen Bevölkerung bzw. bestimmter Bevölkerungsgruppen hätten in einer spezifischen politischen Situation dazu führen können, dass die latente, in Xenophobie wurzelnde Feindschaft gegen die Juden, sich gewalttätig entlud. Dabei habe offenkundig auch eine "Aggressionsverschiebung“ eine Rolle gespielt, insofern die jüdische Bevölkerung zum "Sündenbock“ für bestimmte Ereignisse mit wirtschaftlichem Hintergrund (Brand in Antiochia) oder politische Verhältnisse mit sozialen Konsequenzen (die Römer hatten der Unabhängigkeit Alexandrias ein Ende bereitet) habe gemacht werden können.

 

Gemäß S. M. Baugh 1990, 290-294 lasse die feine Unterscheidung von "thea“ und "theos“ in 19,27 und 19,37 typisch ephesischen Sprachgebrauch erkennen, der darauf schließen lasse, dass er nicht von Lukas stammt. Andernfalls hätte es in 19,27 vermutlich nicht "tês megalês theas Artemidos“ ("der großen Göttin Artemis“), sondern "tês megalês theou Artemidos“ ("der großen Göttin Artemis“) geheißen. Ohne weitere Bestimmung des Namens der Göttin Artemis sei diese gewöhnlich klassisch als "hê theos“ (vgl. 19,37) bezeichnet worden, bei einer weiteren Bestimmung sei in der entsprechenden Formulierung "hê thea“ gewählt worden (vgl. 19,27).

 

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V. 38

 

Beobachtungen: Der Stadtschreiber unterschied deutlich zwischen den eigentlichen Anklägern, Demetrius und die Kunsthandwerker - die anderen mit der Herstellung von "silbernen Artemistempeln“ befassten Personen (vgl. 19,25) erwähnte er nicht − und den weiteren anwesenden Personen, die sich hatten aufhetzen lassen. So erklärt sich auch die distanzierte Formulierung "Mögen sie einander verklagen!“. Die Anklage erschien als Sache des Demetrius und der Kunsthandwerker, nicht aber der anderen Versammelten oder des Stadtschreibers selbst. Dabei wurden die Ankläger vom Stadtschreiber in ein negatives Licht gerückt, als ginge es nicht um eine konkrete Anklage, sondern um das gegenseitige Verklagen im Sinne einer Geisteshaltung, ja geradezu eines Hobbys.

 

Dass weiterhin eine Anklage möglich war, geht aus V. 38 hervor. Weil der Volksauflauf ohne Anwesenheit des Paulus erfolgt war, kommt die mögliche Anklage gegen Paulus nicht mehr ausdrücklich in den Blick. Nicht Paulus interessierte den Stadtschreiber vorrangig, sondern der rechtmäßige Ablauf der Anklage. Diese war grundsätzlich einzuhalten, also bei einer Klage gegen "irgendjemanden“.

 

Der Stadtschreiber nannte zwei rechtmäßige Klagewege: Eine Anklage konnte von einem Gerichtstag geklärt oder dem Prokonsul vorgebracht werden.

 

Bei den "agoraioi“ − wörtlich: "Markttage“ handelte es sich um Tage, an denen nicht nur Markt gehalten wurde, sondern auch Rechtssachen behandelt wurden. Als "agora“ wurde nämlich der zentrale Platz einer Stadt bezeichnet, der nicht nur Marktplatz im eigentlichen Sinne, sondern auch der Platz des öffentlichen Lebens war. Der Plural "Markttage“ weist vermutlich nicht darauf hin, dass Rechtssachen nicht auf einem einzigen Markttag, sondern auf mehreren Markttagen hintereinander geklärt wurden, sondern dürfte als verallgemeinernder Plural zu verstehen sein: Grundsätzlich waren die "Markttage“ Tage, an denen Recht gesprochen wurde.

 

"Anthypatos“ ist die griechische Bezeichnung für den lateinisch "proconsul“ genannten Statthalter einer senatorischen Provinz des Römischen Reiches. Im Gegensatz zu den "legatus Augusti pro praetore“ (griechische Bezeichnungen: antistratêgos, presbeutês) genannten Statthaltern der kaiserlichen Provinzen wurden die Prokonsuln nicht vom Kaiser bestellt, sondern − zumindest nominell − vom römischen Senat ernannt. Alle Statthalter waren senatorischen Standes. Anders als die Bezeichnung "Prokonsul“ vermuten lässt, mussten die Statthalter der senatorischen Provinzen nicht unbedingt das Konsulat bekleidet haben. Dies wurde nur von den Statthaltern der beiden als "provincia proconsularis“ bezeichneten Provinzen Africa und Asia verlangt. Die Statthalter der anderen senatorischen Provinzen waren Prokonsuln mit prätorischem Rang.

Der Stadtschreiber lässt offen, wie die dem Prokonsul vorgebrachten Streitfälle geklärt wurden. Der Stadtschreiber wollte die versammelte Volksmenge nicht über die Art und Weise der Prozessführung aufklären, sondern nur über die Frage, wem Klagen vorzubringen sind.

 

Auch der Plural "anthypatoi“ ("Prokonsuln“) dürfte ein verallgemeinernder Plural sein: Die Prokonsuln waren grundsätzlich für die Rechtsprechung zuständig. Dass es auch in der Provinz Asien (Asia) nur einen gab, dürfte dem Verfasser der Apg bekannt gewesen sein. Zwar wurden nach der Vergiftung des Prokonsuls der Provinz Asien, M. Junius Silanus, im Jahre 54 n. Chr. die Amtsgeschäfte übergangsweise auf seine beiden Mörder, die beiden römischen Ritter und kaiserlichen Vermögensverwalter in Asien, Publius Celer(ius) und Helius, übertragen, doch waren diese keine Prokonsuln im eigentlichen Sinne. Insofern ist fraglich, ob sich der Aufruhr des Demetrius tatsächlich in der Übergangszeit abspielte, die bis zur Einsetzung eines neuen Prokonsuls im Sommer des Jahres 55 n. Chr. dauerte.

 

Weiterführende Literatur: M. Carrez 1985, 769-777 versucht aus den Anspielungen der paulinischen Briefe und den sehr zurückhaltenden Hinweisen des Lukas zu erschließen, unter welchen Umständen und in welcher Weise Paulus von seinem römischen Bürgerrecht profitierte und in welcher Form die Berufung auf dieses erfolgte. M. Carrez geht davon aus, dass sich Paulus in den Jahren 54-55 n. Chr. in Ephesus aufgehalten habe. In dieser Zeit habe es einen Wechsel des Prokurators der Provinz Asien gegeben, was möglicherweise den Plural "Prokonsuln“ in 19,38 erkläre. So sei in dieser Zeit der Prokonsul M. Julius Silanus, ein Nachkomme des Kaisers Augustus, ermordet worden. Paulus, der unter diesem Prokonsul in Lebensgefahr geraten sei, habe von der unvorhergesehenen Ermordung profitiert. Es habe mindestens im engeren Umfeld des Prokonsuls Personalwechsel gegeben und die Sache des Paulus sei in Vergessenheit geraten. Schließlich hätten, folge man der Darstellung des Lukas, einflussreiche Freunde des Paulus diesen freikaufen können.

 

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V. 39

 

Beobachtungen: Offen bleibt, was die Ankläger über ihre Anklage hinaus begehrt haben könnten. Da Versammlungen, seien sie spontan zusammenberufen oder ordentlich, gemäß dem Stadtschreiber nicht für die Behandlung von Anklagen zuständig waren, kann dieser nicht mögliche Anklagen gegen weitere Personen im Blick gehabt haben. Das ist auch deswegen ausgeschlossen, weil der Stadtschreiber nur Demetrius und die Kunsthandwerker als Ankläger ansah, nicht jedoch die gesamte angeredete Versammlung. Im Blick muss er also Dinge gehabt haben, für die ordentliche Volksversammlungen zuständig waren, also andere Dinge als Anklagen. Dies verdeutlicht dementsprechend auch eine gut bezeugte Variante, die statt des Komparativs "peraiterô“ ("darüber hinaus“) "peri heterôn“ ("andere Dinge betreffend“) bietet. Was diese anderen Dinge gewesen sein könnten, bleibt offen.

 

Der Stadtschreiber unterschied zwischen "Versammlungen“ und "ordentlichen Versammlungen“. Wenn er forderte, dass alles darüber hinaus Begehrte in einer "ordentlichen Versammlung“ ("ennomos ekklêsia“) geklärt werden solle, dann ist daraus zu schließen, dass es sich bei der gegebenen Versammlung nicht um eine "ordentliche Versammlung“ handelte.

 

Weiterführende Literatur:

 

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V. 40

 

Beobachtungen: Der Stadtschreiber hielt nicht Paulus, Gaius und Aristarch für die eigentliche Gefahr der Stadt, sondern den spontanen Volksauflauf (systrophê). Dieser könnte, so befürchtete er, als "Aufruhr“ ("stasis“) gedeutet werden. Dabei dachte er wahrscheinlich an eine Deutung seitens der römischen Machthaber, konkret auch des Prokonsuls der Provinz. Hintergrund der Sorge war, dass die römischen Machthaber zwar an religiösen Streitigkeiten wenig interessiert waren, jedoch jeden politischen Aufstand sogleich im Keim erstickten. Ephesus musste, wenn es des Aufstands bezichtigt wurde, schmerzhafte Konsequenzen im Hinblick auf die eigene Stellung im Römischen Reich und auf bisherige Privilegien als freie Stadt befürchten.

 

Demetrius, die Kunsthandwerker und die weiteren mit der Herstellung von "silbernen Artemistempeln“ befassten Arbeiter mochten Paulus und seine Reisegefährten als Gefahr für ihr eigenes Einkommen, für den Tempel und für die "große Artemis“ betrachten und diese Gefahr als Grund für den Volksauflauf sehen, dem Stadtschreiber stellte sich die Lage anders dar: Er sah nur, dass die Anklage nicht den zuständigen Stellen vorgebracht wurde und der spontane Volksauflauf für eine Vorbringung der Anklage und für eine Urteilssprechung der völlig falsche Rahmen war. Als für die Einberufung und Durchführung von ordentlichen Volksversammlungen zuständige Person musste der Stadtschreiber Bescheid wissen. Da es keinen anderen Grund für den spontanen Volksauflauf gab, war er in den Augen des Stadtschreibers grundlos. Eine grundlose Versammlung ließ sich gegenüber den römischen Machthabern und konkret dem Prokonsul nicht rechtfertigen und musste aufgelöst werden. Indem der Stadtschreiber dies tat, bereitete er dem Aufruhr des Demetrius ein Ende.

 

Wie schon bei einigen "Asiarchen“, die mit Paulus befreundet waren (vgl. 19,31), zeigt sich auch bei dem Stadtschreiber, dass Paulus nach dem Zeugnis des Verfassers der Apg von den römischen Behörden und lokalen Verwaltungsbeamten weniger Gefahr drohte als vom einfachen Volk.

 

Weiterführende Literatur: R. F. Stoops 1989, 73-91 hält die Forderung der Juden, innerhalb der griechischen Städte des östlichen Mittelmeerraums toleriert zu werden und einen autonomen Status zu erhalten, für den Hintergrund der Geschehnisse in 19,23-41.

 

 

Literaturübersicht

 

Baugh, Steven M.; Phraseology and the Reliability of Acts, NTS 36 (1990), 290-294

Brinks, C. L.; “Great is the Artemis of the Ephesians”: Acts 19,23-41 in Light of Goddess Worship in Ephesus, CBQ 71/4 (2009), 776-794

Carrez, Maurice; Note sur les événements d’Éphèse et l’appel de Paul à sa citoyenneté romaine, in: À cause de l’Évangile (LeDiv 123), FS J. Dupont, Paris 1985, 769-777

Delebecque, Édouard; La révolte des orfèvres à Ephèse et ses deux versions (Actes des Apôtres, XIX, 24-40), RThom 83/3 (1983), 419-429

Klauck, Hans-Josef; Magie und Heidentum in der Apostelgeschichte des Lukas (SBS 167), Stuttgart 1996

Kreitzer, Larry J.; A Numismatic Clue to Acts 19,23-41. The Ephesians Cistophori of Claudius and Agrippina, JSNT 30 (1987), 59-70

Lampe, Peter; Acta 19 im Spiegel der ephesischen Inschriften, BZ 36/1 (1992), 59-76

Oster, Richard; Acts 19,23-41 and an Ephesian Inscription, HThR 77/2 (1984), 233-237

Schinkel, Dirk; Kanzler oder Schriftführer? Apg 19,23-40 und das Amt des grammateus in griechisch-römischen Vereinigungen, in: D. C. Bienert u. a. [Hrsg.], Paulus und die antike Welt (FRLANT 222), Göttingen 2008, 136-149

Selinger, Reinhard; Die Demetriusunruhen (Apg 19,23-40). Eine Fallstudie aus rechtshistorischer Perspektive, ZNW 88/3-4 (1997), 242-259

Stegemann, Wolfgang; Zwischen Synagoge und Obrigkeit: Zur historischen Situation der lukanischen Christen (FRLANT 152), Göttingen 1991

Stoops, Robert F.; Riot and Assembly: The Social Context of Acts 19:23-41, JBL 108/1 (1989), 73-91

Strelan, Rick; Paul, Artemis, and the Jews in Ephesus (BZNW 80), Berlin − New York 1996

Weiß, Alexander; Der Aufruhr der Silberschmiede (Apg 19,23-40) und das Edikt des Paullus Fabius Persicus (I. Ephesos 17-19), BZ 53/1 (2009), 69-81

Witetschek, Stephan; Artemis and Asiarchs. Some Remarks on Ephesian Local Colour in Acts 19, Bib. 90/3 (2009), 334-355

 

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