Auslegung und Bibliographie zur Bibel


Zweiter Korintherbrief

Der zweite Brief des Paulus an die Korinther

2 Kor 2,5-11

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Jede Seite enthält eine Übersetzung des jeweiligen Bibeltextes, sowie Beobachtungen (Vorbereitung der Auslegung), Hinweise zu weiterführender Literatur und eine abschließende Literaturübersicht.

2 Kor 2,5-11

 

 

Übersetzung

 

2 Kor 2,5-11:5 Wenn aber jemand Kummer bereitet hat, so hat er nicht [so sehr] mir Kummer bereitet, sondern - um nicht zu viel zu sagen - teilweise euch allen. 6 Ausreichend ist für solch einen die Strafe, die von der Mehrheit [unter euch auferlegt wurde], 7 sodass ihr im Gegenteil lieber verzeihen und trösten sollt, damit dieser nicht womöglich von dem übermäßigen Kummer verschlungen wird. 8 Deshalb ermahne ich euch, ihm gegenüber Liebe zu beschließen. 9 Denn darum habe ich euch ja geschrieben, dass ich eure Bewährung erkenne, ob ihr in jeder Hinsicht gehorsam seid. 10 Wem ihr aber etwas verzeiht, [dem verzeihe] auch ich; denn auch was ich verziehen habe - wenn ich etwas zu verzeihen hatte - habe ich um euretwillen vor [dem] Angesicht Christi verziehen, 11 damit wir nicht vom Satan überlistet werden; denn seine Absichten sind uns nicht unbekannt.

 

 

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V. 5

 

Beobachtungen: Nachdem Paulus in 1,23-2,4 dargelegt hat, dass er auf den geplanten Besuch in der korinthischen Gemeinde verzichtet hat, um beiderseitigen Kummer zu vermeiden, kommt nun ein konkreter Streitfall in den Blick. Möglicherweise hat dieser erheblich zur Verschlechterung des Verhältnisses zwischen der Gemeinde und Paulus beigetragen und das in 2,3-4 erwähnte unter Tränen verfasste Schreiben ("Tränenbrief“) veranlasst. Der Streitfall hätte dann den unrühmlichen Höhepunkt eines Besuches des Paulus bei den Korinthern dargestellt, der von Anfang an unter einem schlechten Stern stand.

 

Der genaue Inhalt und Verlauf des Streitfalls bleibt offen. Gesagt wird nur, dass ein Gemeindeglied betrübt hat. Dass Paulus - wie in der Auslegungsgeschichte verschiedentlich angenommen - den in 1 Kor 5,1-13 erwähnten Unzuchtsfall im Blick haben könnte, ist höchst unwahrscheinlich, weil Paulus in diesem Fall den Gemeindeausschluss fordert und der in 2 Kor 2,5-11 angesprochene Streitfall vermutlich erst nach Abfassung der Ersten Korintherbriefes eingetreten ist (vgl. 2 Kor 1,23-2,4 und die dortigen Anmerkungen zur Reihenfolge der Ereignisse). Wem die Kritik oder Kränkung gegolten hat, wird zwar nicht explizit gesagt, doch galt sie vermutlich Paulus, denn sonst würde er sich nicht an erster Stelle angesprochen fühlen. Doch ihn - so macht er deutlich - hat sie nicht getroffen, sondern die ganze Gemeinde. Das bedeutet aber nicht, dass sie Paulus kalt gelassen hat, denn sonst hätte er sicherlich nicht später ein unter Tränen verfasstes Schreiben aufgesetzt. Paulus ist daran gelegen zu zeigen, dass nicht er allein bekümmert worden ist, sondern auch die ganze Gemeinde. Nicht er als einzelne Person ist im Hinblick des Kummers wesentlich, sondern die Gemeinde als Ganze.

 

Nun ist es aber nicht so, dass es nur ein einziges Gemeindeglied in der Gemeinde gegeben hat, das bekümmert hat, und der Rest der Gemeinde hinter Paulus stand. Das wäre zu viel gesagt. Daher schränkt Paulus ein: Die ganze Gemeinde ist teilweise Kummer bereitet worden. Es hat also eine ganze Reihe Mitglieder gegeben, die mehr oder weniger für das Gemeindeglied, das bei dem Streit eine zentrale Rolle spielte, Partei ergriffen haben.

 

Weiterführende Literatur: L. L. Welborn 2001, 31-60 untersucht unter Berücksichtigung antiker Theorien, wie Paulus in 2 Kor 1,1-2,13; 7,5-16 die Emotionen der Adressaten anspricht.

 

C. G. Kruse 1988, 129-139 vertritt die Meinung, dass der in 2 Kor 2,5 und 7,12 erwähnte Übeltäter mit dem Blutschänder in 1 Kor 5,1-13 identisch sei, vorausgesetzt, dass es sich bei dem erwähnten Angriff um einen persönlichen Angriff auf Paulus und seine persönliche Autorität im Rahmen seines Zwischenbesuches in Korinth handelt. Es sei anzunehmen, dass die von Paulus in seinem "Tränenbrief“ veranlasste Disziplinarstrafe zur Buße des Übeltäters geführt hat.

Mit dem Übeltäter und seinem Vergehen befasst sich auch M. E. Thrall 1987, 65-78. Zunächst diskutiert sie die traditionelle Ansicht, dass der Übeltäter mit dem in 1 Kor 5,1-5 erwähnten Unzüchtigen identisch sei. Dann stellt sie eine eigene These auf: Ein Gemeindeglied habe aufgrund bevorstehender längerer Abwesenheit Paulus seinen Kollektenbeitrag übergeben, damit dieser die Summe bestätigt und das Geld einem Schatzmeister zur Verwahrung übergibt. Nachdem Paulus das Geld erhalten hat, sei es jedoch gestohlen worden. Schließlich sei Paulus selbst verdächtigt worden und Aussage habe gegen Aussage gestanden. Der Fall sei nicht wirklich untersucht worden. Paulus sei persönlich verletzt gewesen und vorzeitig abgereist. Daheim angekommen habe er den "Tränenbrief“ geschrieben und darin eine eingehendere Untersuchung des Falles gefordert. Schließlich sei der wahre Täter überführt und bestraft worden.

 

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V. 6

 

Beobachtungen: Trotz der durchaus vorhandenen Unterstützung für den Angreifer hat sich die Gemeinde mehrheitlich für eine Bestrafung ausgesprochen. Ob sie dies aus eigenem Antrieb getan hat, oder erst nachdem sie von Paulus gedrängt worden ist, bleibt offen. Paulus spricht sich auf jeden Fall nicht gegen die auferlegte Strafe aus, sondern er macht nur deutlich, dass sie ausreicht.

 

Wenn die Mehrheit dem aggressiven Gemeindeglied eine bestimmte, ausreichende Strafe auferlegt hat, so bedeutet dies zugleich, dass eine Minderheit gegen diese Strafe war. Fraglich ist jedoch, ob sie generell eine Bestrafung abgelehnt hat, oder ob sie eine strengere Bestrafung gefordert hat. Angesichts der Tatsache, dass das Gemeindeglied durchaus Unterstützung erhalten hat, ist anzunehmen, dass es durchaus Gegner jeglicher Bestrafung gab. Andererseits bräuchte Paulus nicht darauf hinzuweisen, dass die von der Mehrheit auferlegte Strafe ausreichend ist, wenn nicht zumindest der Gedanke an eine strengere Bestrafung aufgekommen wäre.

 

Weiterführende Literatur:

 

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V. 7

 

Beobachtungen: Paulus wendet sich jedoch gegen eine strengere Bestrafung: Er möchte nicht, dass das bestrafte Gemeindeglied von übermäßigem Kummer "verschlungen“ wird. Das griechische Verb "katapinomai“ bedeutet "verschlungen/hinuntergeschüttet werden“. Paulus möchte also verhindern, dass das bestrafte Gemeindeglied, das inzwischen aufrichtige Reue gezeigt haben dürfte, in den Tiefen des Schlundes des Kummers versinkt und sich womöglich von der Gemeinde abwendet. Stattdessen soll die Gemeinde nach erfolgter Strafe verzeihen und trösten.

 

Weiterführende Literatur:

 

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V. 8

 

Beobachtungen: Dieses Verzeihen und Trösten sieht Paulus als Liebe an. Diese Liebe sollen die Adressaten beschließen. Die Strafe scheint also noch auferlegt zu sein. Möglich ist, dass es sich wie bei der Auferlegung der Strafe auch bei dessen Beendigung um einen förmlichen Beschluss handelt; zumindest benutzt Paulus ein Verb der Rechtssprache.

 

Weiterführende Literatur:

 

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V. 9

 

Beobachtungen: Paulus verweist auf ein Schreiben, ohne dieses genauer zu bestimmen. Welches Schreiben mag er in Blick haben? Aus 1,23-2,4 ist deutlich geworden, dass er vermutlich einen "Tränenbrief“ verfasst hat, der nicht mehr erhalten ist oder sich in einem der uns im NT überlieferten Briefe nachträglich eingefügt findet. Der Zusammenhang lässt vermuten, dass Paulus in dem Schreiben etwas angeordnet hat und er erwartet hat, dass die Adressaten der Anordnung folgen und somit gehorsam sind. Die Anordnung dürfte sich auf den Streitfall bezogen haben, wobei am ehesten an die Anordnung der Bestrafung des Gemeindegliedes, das Kummer verursacht hat, zu denken ist. Da der Streitfall vermutlich nach der Abfassung des Ersten Korintherbriefes eingetreten ist, dürfte dieser Brief nicht im Blick sein. Und wenn sich Paulus auf den bisher verfassten Teil des Zweiten Korintherbriefes (1,1-2,8) beziehen würde, hätte er sicherlich "Denn darum schreibe ich euch ja...“ formuliert, also die präsentische Verbform benutzt, denn die Abfassung des Briefes ist ja noch nicht beendet. Auch wäre unklar, auf welche Anordnung sich Paulus beziehen würde (1,11; 2,7-8 ?).

 

Das Schreiben dürfte die Funktion gehabt haben, einen persönlichen Besuch zu ersetzen. Paulus ist nicht selbst nach Korinth gekommen und hat gegenüber dem schuldigen Gemeindeglied disziplinarische Maßnahmen ergriffen, sondern er hat auf die Eigenverantwortlichkeit der Korinther gesetzt - auf eine Eigenverantwortlichkeit in dem Sinne, dass sie durchführen, was er anordnet.

 

Dass Paulus in jeder Hinsicht Gehorsam erwartet, erstaunt insofern, als er eben (1,24) noch geschrieben hat, dass er nicht über den Glauben der Korinther herrsche, sondern Mitarbeiter an ihrer Freude sei. Wie kann er da in jeder Hinsicht Gehorsam verlangen? Zu beachten ist, dass Paulus nicht ausdrücklich sagt, wem gegenüber in jeder Hinsicht Gehorsam zu leisten ist. Da Jesus Christus (oder auch Gott) allein der "Herr“ ist, ist eigentlich ihm allein zu gehorchen. Da Paulus sich jedoch als direkt von Christus entsandter Apostel versteht und in dessen Namen predigt, ermahnt und auch Anweisungen erteilt, ist daran zu denken, dass er Gehorsam seinen Anweisungen gegenüber gleichzeitig als Gehorsam dem "Herrn“ gegenüber ansieht. Dass manche Gemeindeglieder dies als anmaßend ansehen und Paulus vorwerfen, er herrsche über ihren Glauben, ist durchaus nachvollziehbar. Paulus dagegen sieht sich nicht als "Herr“, sondern als Mitarbeiter an der Freude der Korinther an.

 

Weiterführende Literatur:

 

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V. 10

 

Beobachtungen: In V. 5 hat Paulus dargelegt, dass er sich als Teil des Ganzen sieht und nicht speziell ihm selbst Kummer bereitet wurde, sondern - wenigstens teilweise - der ganzen Gemeinde. So liegt es nahe, dass Paulus sein eigenes Verzeihen im Hinblick auf den Übeltäter an das der Gemeinde bindet. Aus der Tatsache, dass Paulus überhaupt davon spricht, dass auch er selbst dem Übeltäter verzeihen werde, lässt sich entnehmen, dass ihm durchaus aufgrund dessen Verhaltens Kummer bereitet worden ist.

 

In V. 10 spricht Paulus aber nicht nur davon, dass er verzeihen werde, sondern auch davon, dass er verziehen habe, und zwar um der Adressaten willen. Da das Verzeihen in diesem Fall seinerseits schon erfolgt ist, kann es sich eigentlich nicht auf das bestrafte Gemeindeglied beziehen, das Kummer bereitet hat. Doch welche Vergebung sollte sonst im Blick sein? Etwa die Vergebung der gesamten Gemeinde gegenüber? Doch was sollte dann "um euretwillen“ bedeuten? Ist gemeint, dass die Vergebung um des Heils der Adressaten erfolgt ist? Das würde bedeuten, dass das endzeitliche Heil nicht allein an Jesu Christi Sündentod zugunsten der Menschen gebunden wäre, sondern auch an Paulus’ Vergebung. Wahrscheinlicher ist, dass Paulus - trotz der schon erfolgten Vergebung - wiederum das bestrafte Gemeindeglied, das Kummer bereitet hat, im Blick hat. Doch warum schreibt er zunächst, dass er verzeihen werde, sobald die Adressaten verziehen haben, um im gleichen Atemzug darauf hinzuweisen, dass er schon verziehen habe? Der Widerspruch mag damit zusammenhängen, dass zwei Aussagen miteinander in Konflikt kommen. Die erste Aussage besagt, dass Paulus nicht persönlich gekränkt wurde, sondern dass die Kränkung - zumindest teilweise - die ganze Gemeinde betroffen hat. Paulus sieht sich demnach also als Teil des Ganzen und macht somit sein Verzeihen von demjenigen der Gemeinde abhängig. Die zweite Aussage besagt dagegen, dass Paulus’ Handeln hinsichtlich demjenigen der Gemeinde Vorbildcharakter hat und es um ihretwillen geschehen ist. Aber - und das dürfte der Grund für die Einschränkung sein - er kann nur dann vorbildlich verzeihen, wenn er etwas zu verzeihen hat. Und dies ist ja insofern fraglich, als Paulus eben noch angemerkt hat, dass ihn die Kränkung nicht persönlich getroffen hat.

 

Dass Vergebung überhaupt Wirkungsmacht entfalten kann, ist damit zu begründen, dass Jesus Christus für unsere Sünden am Kreuz gestorben ist. Andernfalls könnten die Menschen soviel vergeben wie sie wollen; Jesus Christus würde immer die Sünden aufrechnen und die Sünder verdammen. So ist zu erklären, dass Paulus darauf hinweist, dass seine Vergebung "vor dem Angesicht Christi“ geschehen ist. Christus hat sie gesehen, sie kann nun wirkmächtig werden.

Andererseits: Würden Christen einander nicht verzeihen, dann wären zwar durch den Kreuzestod Christi von Seiten Gottes die Sünden vergeben, doch würden die nicht verzeihenden Christen im Hinblick auf den schuldigen Glaubensgenossen die Rolle eines Anklägers einnehmen.

 

Weiterführende Literatur:

 

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V. 11

 

Beobachtungen: Die gegenseitige Vergebung und letztendlich das Heil ist allerdings nicht im Sinne aller Wesen. So ist der Satan - im NT der Gegenspieler Gottes - darauf aus, dass die Menschen sich nicht gegenseitig verzeihen. Er will das Heil der Menschen verhindern. Wenn der Übertritt zum Christentum, den es aus Sicht des Satans zu verhindern gilt, schon erfolgt ist und Menschen sich im Machtbereich des gnadenvoll handelnden und sündenvergebenden Gottes befinden, dann kann der Satan sein Ziel der Heilsverhinderung auf zweierlei Weise erreichen: Er kann Zwietracht säen und das Verhältnis der Christen untereinander und das Verhältnis der Christen zu ihrem Gott vergiften. Wenn die Menschen sich nicht gegenseitig verzeihen, dann handeln sie im Sinne des Satans. So kann er darauf hoffen, dass auch Gott die Schuld der Gläubigen nicht vergeben wird. Der Satan kann auch versuchen, die Christen wieder dem Machtbereich ihres gnadenvoll handelnden und Sünden vergebenden Gottes zu entreißen, indem er auf den Glaubensabfall spekuliert. Wenn die Gemeindeglieder den Glaubensbruder, der Paulus und (teilweise) die ganze Gemeinde gekränkt hat und bestraft worden ist, trotz seiner Reue in seinem Kummer versinken lassen und ihm nicht verzeihen, dann spielen sie dem Satan in die Hände.

Insbesondere letzteren Fall scheint Paulus zu befürchten, wie der Gebrauch des Verbs "pleonekteomai“ zeigt, das "überlistet werden“ im Sinne von "übervorteilt werden“ bedeutet. Wenn der bestrafte Übeltäter sich tatsächlich von der Gemeinde abwendet, bereichert sich der Satan auf Kosten der Kirche Christi - hier "wir“ genannt - um einen Menschen.

 

Diese Absichten des Satans sind den Christen nicht unbekannt, so dass es gilt, sich vom Satan nicht überlisten zu lassen. Somit gilt es, sich gegenseitig zu verzeihen und nicht einem Glaubensabfall Vorschub zu leisten.

 

Weiterführende Literatur: L. Wehr 2001, 208-219 fragt nach der Funktion des Satans im Kontext der paulinischen Theologie und nach den Wirklichkeitserfahrungen, die sich in der Rede vom Satan artikulieren. Meist erscheine der Satan im weitesten Sinne als Gegner der christlichen Gemeinden und als Feind des paulinischen Missionswerkes. Neben dem negativen und den Glaubenden in seinem Heil gefährdenden Wirken Satans und der übrigen bösen Mächte kenne Paulus allerdings auch eine im letzten positive, ja sogar dem Heil dienende Funktion des Satans bzw. seiner Boten. In dieser Funktion erscheine der Satan als eine Macht, die im Auftrag Gottes handelt. Insgesamt verbreite Paulus keine Satansangst. Er spreche häufiger von der Sünde als vom Satan. Dennoch sei die Satansvorstellung kein Randphänomen der paulinischen Theologie, sodass sie ohne Verlust aus seinem Denken eliminiert werden könnte. Die heutige Verkündigung sollte jedoch der Satansvorstellung kein größeres Gewicht geben als Paulus und das gesamte NT. Im Vordergrund sollten die Rede von der Erlösung und vom Sieg Jesu über die lebensbedrohenden Mächte stehen und die Gewissheit der endgültigen Vernichtung des Satans im Gericht Gottes.

 

E. Baasland 1994, 67-94 vertritt die These, dass der Begriff "noêma“ ("Gedanke/Gesinnung“), der nur in Phil 4,7 und in 2 Kor 2,11; 3,14; 4,4; 10,5 und 11,3 auftauche, irgendwie auf die Tradition von Gen 3 hinweise. Die Geschichte des Sündenfalls sei das Bindeglied zwischen der Auslegung von Ex 34 in 2 Kor 3,7-18 und von Gen 1 in 2 Kor 4,4-6. Somit habe der Begriff im Abschnitt 2 Kor 3,7-4,6 − vielleicht aber auch sonst im Zweiten Korintherbrief − eine gewisse Schlüsselstellung inne.

 

 

Literaturübersicht

 

Baasland, Ernst; Christus und das verlorene Paradies: noêma ein Schlüsselbegriff im 2. Korintherbrief?, in: A. Tångberg [Hrsg.], Text and Theology, FS M. Sæbø, Oslo 1994, 67-94

Kruse, Colin G.; The Offender and the Offence in 2 Corinthians 2:5 and 7:12, EvQ 60/2 (1988), 129-139

Thrall, Margaret E.; The Offender and the Offence: A Problem of Detection in 2 Corinthians, in: B. P. Thompson [ed.], Scripture: Meaning and Method, FS A. T. Hanson, Hull 1987, 65-78

Wehr, Lothar; Funktion und Erfahrungshintergrund der Satansaussagen des Paulus, “damit wir vom Satan nicht überlistet werden” (2 Kor 2,11), MThZ 52/3 (2001), 208-219

Welborn, Laurence L.; Paul’s Appeal to the Emotions in 2 Corinthians 1.1-2.13; 7.5-16, JSNT 82 (2001), 31-60

 

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